Stellungnahme - 2017/BV/2838-04 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Im Investitionsplan 2017 ist die Investitionsmaßnahme „grundhafter Ausbau der Ziolkowskistraße“ (Maßnahmenummer 6654101201701917) mit einer Haushaltskennziffer in Höhe von 100,0 T€ (Planungsmittel) eingestellt.

 

Die Rostocker Wohnungswirtschaft, speziell die Wohnungsunternehmen, welche im Bereich der Ziolkowskistraße bereits über eigene Grundstücke mit einer Wohnbebauung verfügen, haben sich im Frühjahr diesen Jahres an die Hansestadt Rostock mit der Bitte um Prüfung einer ergänzenden, verdichtenden Wohnbebauung gewandt.

 

Entsprechend den Ergebnissen der „Städtebaulichen Analyse Rostock – Südstadt“ aus dem Jahr 2014 werden seitens der Verwaltung an fünf Standorten entlang der Ziolkowskistraße noch Potentiale für zusätzlichen Geschosswohnungsbau gesehen. Diese fünf Standorte befinden sich auf Grundstücken im städtischen Eigentum, was eine abgestimmte und städte-baulich harmonisierte Gestaltung der Bebauung begünstigt. Dazu kommt als sechster Standort für den ergänzenden Wohnungsbau die private Fläche des gegenwärtigen NETTO-Standorts in der Ziolkowskistraße 1, welcher in absehbarer Zeit aufgegeben werden soll.

 

Im gemeinsamen Zusammenwirken der Beteiligten und der Fachverwaltung werden zzt. konzeptionell Vorschläge für eine genehmigungsfähige Bebauung an den einzelnen Stand-orten geprüft. Da hier seitens der Wohnungsunternehmen eine sehr zeitnahe planerische und bauliche Umsetzung favorisiert wird und aus Sicht der Fachverwaltung dies prinzipiell auch möglich erscheint, sollte  die Planung für die beabsichtigte grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße mit den Entwicklungszielen der beabsichtigten, ergänzenden Wohnbebauung (Trassenkorridor für die zukünftige Dimensionierung und funktionale Bemessung der Verkehrsanlagen definieren) in Einklang gebracht werden.

 

Eine bauliche Realisierung der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlagen in der Ziolkowskistraße vor oder auch im Wesentlichen während der Erschließungs- und Geschosswohnungsbauvorhaben für die neue, ergänzende Wohnbebauung schließt sich grundsätzlich aus.

Eine straßenbauliche Umsetzung kann sich vorbehaltlich möglicher Koordinierungen in Bezug auf die Anpassung und Erweiterung der Ver- und Entsorgungsmedien erst nach Abschluss der zukünftigen Wohnbebauung einordnen. Da davon auszugehen ist, dass die bauliche Umsetzung an den einzelnen Standorten nicht nur zeitgleich erfolgen wird, bedarf es sowohl für die Verkehrsführung einschl. Sicherstellung der uneingeschränkten Notfallrettung  als auch für die logistische Andienung und Bedienung der Baustellen einen intensiv abzustimmenden Ablaufplan. Insofern ist bei der grundhaften Umgestaltung und Sanierung der Ziolkowskistraße auch von einer bauabschnittsweisen Ausführung auszugehen. Auch wenn aus Sicht der Fachverwaltung die zeitliche Umsetzung der Sanierung der Verkehrsanlage Ziolkowskistraße sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Einordnung der ergänzenden Wohnbebauung voraussichtlich im Zeitraum der Haushaltsjahre 2020 – 2023 einordnen wird, ist ein planerischer Vorlauf für die beabsichtigte grundhafte Sanierung der Verkehrsanlage unumgänglich.

 

Nach Abstimmung mit dem Finanzverwaltungsamt zu diesem Sachverhalt werden für das Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 100.000,- EUR Planungsmittel bereitgestellt.

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.07.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

18.07.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben