Antrag - 2017/AN/2915

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock wird mit Blick auf den Haushalt 2018 und die folgenden Haushalte keine finanziellen Zuwendungen an Vereine, Initiativen und Personengruppen ausreichen, die durch den Verfassungsschutz als links- oder rechtsextrem oder religiös motiviert extremistisch eingeordnet werden.  Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich zu diesem Grundsatz und stimmt sich mit dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern hierzu in einem fortwährenden Austausch ab.

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Sachverhalt:

 

Die schweren Ausschreitungen linksextremistischer Gruppierungen in Hamburg im Rahmen des G20-Gipfels haben deutlich gemacht, dass der politische Extremismus zunehmend gewalttätiger und radikaler wird und eine ernsthafte Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt. Immer wieder werden zivilgesellschaftliche Strukturen missbraucht, um linksradikale bzw. linksextremistische Strukturen zu unterstützen.

Um einen Beitrag zur Bekämpfung des politischen und des religiös motivierten Extremismus zu leisten und demokratische Strukturen zu stärken, sollten Fördermittel der Hansestadt Rostock grundsätzlich unter der Maßgabe ausgereicht werden, dass hiervon direkt und indirekt keine Gruppierungen des linken, rechten und religiös motivierten Extremismus profitieren.

Wir unterstellen, dass derzeit keine Förderung extremistischer Vereine, Initiativen und Personengruppen erfolgt, halten es aber für zwingend erforderlich, diesen Grundsatz im höchsten Beschlussgremium der Hansestadt Rostock festzulegen.

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Finanzausschuss - abgelehnt

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05.09.2017 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen