Änderungsantrag - 2017/BV/2877-21 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Informationsmaterial und Durchführungskonzept zum Bürgerentscheid am 24. September 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.07.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag:
Das Informationsmaterial zum Bürgerentscheid wird wie folgt geändert:
Seite 4:
Entwurf | Neufassung |
Für den Standort am IGA-Park sprechen auch die gegenüber dem Stadthafen laut der Machbarkeitsstudie geringeren Investitionskosten. Die Gutachter setzen für das Maritime Erlebniszentrum ohne Außenflächen in Schmarl 16,5 Mio. Euro gegenüber 33,3 Mio. Euro im Stadthafen an. Dies erfasst noch nicht die Kosten für die Neukonzeptionierung des musealen Angebots auf dem Schiff, die unabhängig von dessen Standort anfallen. Grund für die niedrigere Kostenschätzung ist, dass in Schmarl das Gebäude des Maritimen Erlebniszentrums viel kleiner ausfallen würde, da mit einer geringeren Besucherzahl zu rechnen ist. Zudem wäre der Außenbereich schon in großen Teilen vorhanden und die zusätzlichen Kosten für das Verholen des Schiffes würden entfallen, die auf 3,7 Mio. Euro geschätzt werden. Bei einer Verlegung des Traditionsschiffs droht außerdem möglicherweise die Rückzahlung von Fördergeldern in Höhe von bis zu 750.000 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Herrichtung des Geländes in Schmarl gezahlt hat. | Für den Standort am IGA-Park sprechen auch die gegenüber dem Stadthafen laut der Machbarkeitsstudie wesentlich geringeren Investitionskosten für das landseitige Museums-/Erlebnisgebäude. Zudem wäre der Außenbereich schon in großen Teilen vorhanden und die zusätzlichen Kosten für das Verholen von Schiff und weiteren Ausstellungsstücken würden entfallen. Bei einer Verlegung des Traditionsschiffs droht außerdem möglicherweise die Rückzahlung von Fördergeldern, die das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Herrichtung des Geländes in Schmarl gezahlt hat. (Zahlen siehe Häufig gestellte Fragen) |