Stellungnahme - 2017/AN/2870-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Straßenbenennungssatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.07.2017
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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31.08.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Stellungnahme:
In Punkt 1.6 der Anlage 6/5 der Straßenbenennungssatzung heißt es: Eine Benennung mit Namen von Personen sollte nur in Ausnahmefällen und frühestens 5 Jahre nach Ableben des Namensgebers erfolgen.
Hierbei handelt es sich um eine Soll-Vorschrift, die es möglich macht, in Ausnahmefällen vom Grundsatz der Fünf-Jahres-Frist abzuweichen.
Diese Ausnahme fand in Rostock bereits Anwendung, z.B. bei der Benennung des Kempowski-Ufers.
Eine Satzungsänderung ist deshalb nicht notwendig