Stellungnahme - 2017/AN/2880-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

 

Bisher erfolgt, mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2017, eine Auszahlung von 150 EUR an Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen (2015/BV/1229).

 

Eine Neuregelung könnte ab 2018 ff auch Auszubildende und/ oder Schüler einbeziehen.

 

Die bisherigen Haushaltsansätze für das Studentenbegrüßungsgeld betragen im Stadtamt (32):

 

2017

300.000 EUR

2018

300.000 EUR

2019

300.000 EUR

 

 

Es ist davon auszugehen, dass die geplanten Mittel für die bisherige Zielgruppe der Studenten verbraucht werden.

 

Eine Erweiterung des Kreises des Begünstigten auf Auszubildende kann aus dem Finanzvolumen des Amtes 32 nicht realisiert werden. Auch Mittel aus dem Deckungskreis stehen nicht zur Verfügung.

 

Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte kann die Zahl der Auszubildenden, die sich erstmalig mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock zum Zwecke der Ausbildung anmelden, nur geschätzt werden.

 

Bei einer Annahme von 300 zuziehenden Auszubildenden jährlich, entstehen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 45.000 EUR.

 

In der Phase der Eckwerteermittlung sind Änderungen auch ohne Angabe einer zusätzlichen Deckungsquelle im Haushalt zulässig.             

 

Zu berücksichtigen ist, dass ein fiskalischer Nettoeffekt aufgrund eines möglichen Leistungsbezugs SGB II fraglich ist.

 

Auszubildende sind in der Regel seit dem 1.8.2016 während einer beruflichen Ausbildung im dualen System oder der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem SGB II leistungsberechtigt.


Aktuelle Daten, in welcher Anzahl und/ oder in welchem Umfang entsprechende Leistungen gewährt werden, liegen nicht vor. Aussagen zu einem fiskalischen Nettoeffekt können nicht getroffen werden.

 

Die Rechtslage im SGB II wird nach gegenwärtiger Einschätzung dazu führen, dass der überwiegenden Mehrzahl der etwaig zuziehenden Auszubildenden ungedeckte Kosten für Unterkunft und Heizung entstehen. Demgegenüber sind Leistungsverpflichtungen der kommunalen Sozialhilfe an Studierende im Grundsatz ausgeschlossen.

 

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Anreizwirkung einer einmaligen Auszahlung von 150 EUR bei der angefragten Personengruppe abgeschwächt wird. So sind angehende Auszubildende tendenziell jünger als Studienanfänger/-innen, dies kann mit einer engeren Bindung ans Elternhaus einhergehen. In der Regel dürfte die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsplatz geringer sein als die Distanz zwischen Elternhaus und Studienort, sodass eher ein „Pendeln“ in Kauf genommen wird. Schließlich spielen auch die unterschiedlichen Einkommenssituationen von Studierenden und Auszubildenden eine Rolle.

 

Trotzdem sendet ein Begrüßungsgeld für Auszubildende in zweifacher Hinsicht ein positives Signal. Neben dem „Willkommen“ in der Hansestadt Rostock zeigt es die Wertschätzung der dualen Ausbildung und stellt diese mit der akademischen Bildung auf eine Stufe. Der Zuzug von jungen Menschen in die Hansestadt Rostock kann darüber hinaus einen positiven Einfluss auf die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Stadtteilen haben.

 

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Beschlüsse

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12.07.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben