Antrag - 2017/AN/2889

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die sofortige Auflösung des zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten.

Die bisherigen Schwerpunkte und Arbeitsaufgaben des Sonderausschusses werden in die Aufgabenbereiche des Sozial- und Gesundheitsausschusses sowie des Jugendhilfe-ausschusses übertragen.

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock ist entsprechend anzupassen.

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Sachverhalt:

Die Dauer des Sonderausschusses ist zwar ohnehin nur bis Ende 2017 begrenzt, jedoch sehen wir die Arbeit dieses Gremiums bereits seit längerer Zeit als entbehrlich an.

Die Aufgabenbereiche können ohne weiteres in den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie in den Jugendhilfeausschuss übertragen werden.
 

Des Weiteren verstößt der Ausschuss seit Dezember 2015 in Bezug auf ein dauerhaftes Rederechts gegen die gesetzlichen Festlegungen der Kommunalverfassung M-V
(§ 17, Abs. 2,  36 Abs. 1), der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (§ 27 Abs. 1, § 23, § 21 Abs. 3) sowie der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (§ 5, § 6).
Konkret dazu: Dem Verein „Rostock hilft“ wurde seit je her in allen bisherigen Sitzungen ohne Beschluss gestattet, generell als beratendes Mitglied teilzunehmen. Darüber hinaus wurde der Verein ebenfalls zu allen Sitzungen eingeladen, obwohl dieser bis heute nicht in der Lage ist, einen konkreten Vertreter zu benennen. 
 

Darüber hinaus scheint auch die Verwaltung kein sonderliches Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Ausschuss zu haben. So wurde unlängst die Ausschreibung der
Gemeinschaftsunterkunft ohne Diskussion mit bzw. im Ausschuss veröffentlicht, die Fortschreibung des Integrationskonzeptes erst auf Nachfrage den Mitgliedern zugänglich gemacht.
Mit diesem Antrag bekräftigen wir erneut unser Bestreben, die Arbeit des Sonder-ausschusses vorzeitig zu beenden. Seit Januar 2017 hat der Ausschuss nur 2 Anträge behandelt, die die Bürgerschaft  überwiesen hatte. Ansonsten hat man sich in allen anderen Sitzungen nur Berichterstattungen angehört. Um sich nur einen Bericht anzuhören, bedarf es keiner Sitzung. Mit der sofortigen Einstellung der Arbeit dieses Gremiums könnten bis zum Jahresende 3. 000 € Sitzungsgeld und somit auch Steuergelder eingespart werden.

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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12.07.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt