Beschlussvorlage - 2017/BV/2882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Sachzuwendung in Höhe von
220,00 EUR für das Kulturhistorische Museum.    

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Beschlussvorschriften:
 

§44 (4) Kommunalverfassung MV i.V.m. § 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 11.05.2015 hat Herr Schütte dem Kulturhistorischen Museum die Tuschezeichnung von C.T.A. Cantzler „Rostocker Pfingstmarkt mit Schmuckverkäufer“ von 1841 mit einem Wert in Höhe von 220,00 EUR als Sachspende überlassen.

 

Die Verwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 zur Förderung von Kunst und Kultur.
 

Laut Geschäftsanweisung der Hansestadt Rostock über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 in Verbindung mit §44 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab
100 bis 1.000 EUR durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
zu treffen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.12.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen