Antrag - 2017/AN/2881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft macht sich das Anliegen der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum LSG Diedrichshäger Land zu eigen:
    Sie beschließt, dass das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Diedrichshäger Land“ unverändert bestehen bleibt, in dem Sinne, dass keine Flächen aus dem LSG herausgenommen werden.

 

  1. Ergänzend beauftragt die Bürgerschaft den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans dafür Sorge zu tragen, dass darin keine Flächen des LSG Diedrichshäger Land für eine Bebauung vorgesehen werden.
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Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen eine Herausnahme von Flächen aus dem LSG Diedrichshäger Land liegen inzwischen über 6.500 Unterschriften vor. Diese sind dem Bürgerschaftspräsidenten in Kopie übergeben worden und können dort eingesehen werden.

 

Angesichts des Prüfaufwandes bei Prüfung der über 6.500 Unterschriften, gerade im Umfeld der Ferien, Bundestagswahl und des Bürgerbegehrens zum Traditionsschiff, möchte die Bürgerschaft eine zeitnahe Entscheidung herbeiführen und die Verwal­tung entlasten und macht sich das Anliegen des Bürgerbegehrens zu eigen.

 

Ergänzend wird klar gestellt, dass bei der aktuellen Erarbeitung des Flächen­nutzungsplans auf eine weitere Prüfung und Untersuchung der Flächen im LSG Diedrichshäger Land verzichtet werden kann, da dort keine Bebauung vorzusehen ist. Dies dient der Klarstellung und führt ebenfalls zur Entlastung der Verwaltung.

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gezeichnet durch:

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Beschlüsse

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08.08.2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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13.09.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Herr Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt namentliche Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft macht sich das Anliegen der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum LSG Diedrichshäger Land zu eigen:

Sie beschließt, dass das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Diedrichshäger Land“ unverändert bestehen bleibt, in dem Sinne, dass keine Flächen aus dem LSG herausgenommen werden.

 

2. Ergänzend beauftragt die Bürgerschaft den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans dafür Sorge zu tragen, dass darin keine Flächen des LSG Diedrichshäger Land für eine Bebauung vorgesehen werden.

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/2881:

 

Die Bürgerschaft macht sich das Anliegen der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum LSG Diedrichshäger Land zu eigen:

Sie beschließt, dass das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Diedrichshäger Land“ unverändert bestehen bleibt, in dem Sinne, dass keine Flächen aus dem LSG herausgenommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung Abstimmungsliste s. Anlage):

 

Angenommen

X

Abgelehnt