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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt den neu gefassten Gesellschaftsvertrag der Zoologischer Garten Rostock GmbH (Anlage 1).
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Punkt 10 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2010/BV/1203
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock ist mit 99,56 % an der Zoologischer Garten Rostock GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter sind:
•Gesellschaft der Freunde und Förderer des Zoos Rostock e.V. mit 0,40 % •Herr Mathias Welke mit 0,04 %.
Mit der Novellierung der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern 2012 und den Anforderungen gemäß § 73 ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zwingend erforderlich.
Der Gesellschaftsvertrag wurde mit Beschluss der Bürgerschaft 2010/BV/1203 zuletzt überarbeitet.
Im vorliegenden Entwurf wurde insbesondere der Gegenstand des Unternehmens im § 2 und im § 3 „Selbstlosigkeit“ aktualisiert und in Abstimmung mit dem Finanzamt Rostock die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft damit klärend geregelt.
Der Aufbau des Gesellschaftsvertragsentwurfes entspricht im Wesentlichen den bereits durch die Bürgerschaft beschlossenen Gesellschaftsverträgen der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Rostock in Anpassung der Anforderungen aus der Novellierung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Rostock GmbH diskutiert und beraten. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat zugestimmt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen, um die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung verständlicher nach zu vollziehen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug
Roland Methling
Anlage/n: Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag Anlage 2: Synopse zur Beschlussvorlage
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