Informationsvorlage - 2017/IV/2874

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

0721/05-BV i.V.m. 2010/AN/1290

 

Sachverhalt:

Am 07.09.2005 hat die Bürgerschaft das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock als wichtigen Beitrag der Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen und gleichzeitig eine jährliche Berichterstattung und Information festgelegt (Beschluss Nr. 0721/05-BV). Mit Beschluss 2010/AN/1290 vom 16.09.2010 wurde die Berichterstattung auf einen Zweijahresrhythmus umgestellt.

 

Im April 2016 wurde darüber informiert, dass die Bearbeitung des Themas im Jahr 2015 aufgrund personeller Veränderungen in der Abteilung Immissionsschutz und Umweltplanung und damit die Berichterstattung bei der Rostocker Bürgerschaft (6. Umsetzungsbericht) nicht abschließend möglich war. Seit August 2016 wurde die Berichterstattung des Umweltqualitätzielkonzeptes wieder aufgenommen. Da der Berichtszeitraum des 6. Umsetzungsberichts zum Umweltqualitätszielkonzept(2013-2014) zu dem Zeitpunkt bereits zwei Jahre zurücklag, wurde entschieden, abweichend vom Zweijahresrhythmus eine doppelte Berichterstattung zu erstellen und entsprechend um Fristverlängerung gebeten. Somit enthält der vorliegende Bericht neben dem Berichtszeitraum 2013-2014 auch den Berichtszeitraum 2015-2016. 

 

Die Umweltqualitätsziele basieren in erster Linie auf Rechtsgrundlagen und auf wissenschaftlich fundierten Kenngrößen für die konkrete Rostocker Situation. Außerdem berücksichtigen sie politische Vorgaben, wie z.B. beim Klimaschutz.


Die zur Beschreibung der Rostocker Umweltsituation herangezogenen Standards bzw. Indikatoren wurden für die Bereiche Bodenschutz, Lärmbekämpfung, Stadtklima, Luftreinhaltung, Globales Klima/Energie, Elektromagnetische Wellen, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, Kommunaler Wald, Biotop- und Artenschutz sowie Kreislaufwirtschaft aufgestellt und decken damit die wichtigsten Themenschwerpunkte des Umweltschutzes in der Hansestadt Rostock ab.

 

Am Ende des Berichtes steht das so genannte „Rostocker Umweltbarometer“, ein Übersichtsdiagramm, das in einer dreistufigen Bewertung über die Zielerreichung bei den Standards der einzelnen Handlungsfelder informiert:

- Standards vollständig erreicht,

- Standards nur teilweise erreicht,

- Standards nicht erreicht.

 

Wenn bei mehreren Standards eines Handlungsfeldes einige erfüllt und einer oder mehrere nicht erfüllt sind, wird noch von teilweiser Erfüllung des Handlungsfeldes ausgegangen. Abweichend hiervon werden Standards gehandhabt, die der Gesundheitsvorsorge dienen bzw. auf gesetzlichen Vorgaben des Gesundheitsschutzes basieren; so bei Luftschadstoffen, Lärmbekämpfung und Elektromagnetischen Feldern. Hier wird bereits Nichterfüllung des Handlungsfeldes eingeschätzt, wenn ein Standard überschritten ist.

 

Den ersten Bericht gab es für das Jahr 2006. Seitdem konnte konstatiert werden, dass die Standards weitgehend eingehalten bzw. einige noch teilweise eingehalten werden.

Im Berichtszeitraum 2013 bis 2016 konnten die Ziele, nur mit Ausnahme des Handlungsfeldes Luftreinhaltung in den Jahren 2013 und 2014, für alle Handlungsfelder erreicht werden.

 

Dennoch müssen insbesondere in den Handlungsfeldern Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung und Bodenschutz weiterhin Maßnahmen ergriffen werden, um die Standards auch künftig einhalten zu können.

 

Mit dieser Vorlage soll die Rostocker Bürgerschaft über den Stand der Zielerreichung der gesetzten und beschlossenen Umweltqualitätsziele im Berichtszeitraum 2013 bis 2016 informiert werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben