Antrag - 2017/AN/2870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:    - zurückgezogen am 12. September 2017!

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ändert die Straßenbenennungsatzung der Hansestadt Rostock wie folgt:
In der Anlage 6/5 der Straßenbenennungssatzung wird in Punkt 1.6 der erste Satz gestrichen und wie folgt ersetzt:
„Eine Benennung mit Namen von Personen sollte erst und auch nur in Ausnahmefällen nach Ableben des Namensgebers erfolgen.“

 

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Sachverhalt:

Durch die Ersetzung des ersten Satzes des Punkt 1.6 der Anlage 6/5 zur Straßen-benennungssatzung soll die 5-Jahres-Frist entfallen. Die bisherige Regelung erscheint uns zu lang und nicht mehr zeitgemäß.
Bei außergewöhnlichen und herausragenden Verdiensten von verstorbenen Persönlichkeiten sollte die Bürgerschaft zeitnah über eine entsprechende Straßenbenennung befinden können. Daher plädieren wir für eine Änderung der geltenden Straßenbenennungssatzung

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt