Beschlussvorlage - 2017/BV/2795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme 6654101201702718 – Straßendurchlass Neue Reihe Kringelgraben  – in Höhe von 30 TEUR wird erteilt. Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme  in Höhe von 30 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 6654101201500899 – Ersatzbeschaffung Parkscheinautomaten in Höhe von 30 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532000.09612000– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen)

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1)

§   6 Abs (4) Nr. 2, Hauptsatzung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: Keine

 

Begründung Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

Wie schon unter Pkt. 1 beschrieben, besteht hier Gefahr in Verzug. Es ist aufgrund des schlechten Zustandes des Durchlasses davon auszugehen, dass bei weiteren bzw. längeren Verzögerungen irreparable Schäden an der Straße entstehen. Auch können Auswirkungen auf benachbarte, bebaute Grundstücke nicht ausgeschlossen werden. Hier wäre die Stadt ggf. zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet, die weit über die Kosten für eine Erneuerung des Durchlasses hinausgehen würden.

 


Sachverhalt:

 

  1. Berechnung Investitionsnummer:

6654101201702718 – Straßendurchlass Neue Reihe Kringelgraben

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest

 

 

0

Haushaltsansatz 2017

 

 

0

Mindereinzahlungen

./.

 

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO:

./.

 

0

Aufträge:

./.

 

0

Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen ()

=

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

 

 

30.000,00

Gesamtaufwendungen

 

 

30.000,00

 

unabweisbar:

 

Im Ortsteil Biestow befindet sich das Gewässer „Kringelgraben“. Dieses verläuft zum Teil offen zum Teil verrohrt. Bewirtschafter des Gewässers ist der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“ (WBV). Im Bereich der Straße Neue Reihe kreuzt das Gewässer die öffentliche Straße in Form eines verrohrten Durchlasses. Für diesen Teil hat der Straßenbaulastträger gemäß § 41 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) die Kosten für die Unterhaltung der Kreuzungsanlage (Straße-Gewässer) zu übernehmen.

 

Mit Schreiben vom Amt für Umweltschutz wurde das Amt für Verkehrsanlagen darüber informiert, dass der Wasser- und Bodenverband eine Kamerainspektion des verrohrten Gewässerabschnitts durchgeführt hatte. Bei dieser wurde festgestellt, dass der Zustand des Durchlasses im Bereich Neue Reihe der Zustandsklasse 0 entspricht. Die Zustandsklasse 0 entspricht einem sehr starken Mangel mit Gefahr im Verzug. Durch beigefügtes Bildmaterial waren deutliche Risse in der Baulichkeit zu erkennen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Ausspülungen im Erdreich und somit zur Absackung der Straße kommen kann.

 

Dies stellt eine potentielle Gefährdung der Verkehrssicherheit und damit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Austritt von Wasser in die Umgebung Schäden an den benachbarten Grundstücken entstehennnen.

 

Der Durchlass ist nach Aussage des WBV irreparabel beschädigt und muss komplett erneuert werden. Nach Schätzung des WBV belaufen sich die Kosten für einen notwendigen Neubau des Rohrdurchlasses auf 25.000 bis 30.000 Euro. Für eine genauere Schätzung der Kosten ist eine gesonderte Planung notwendig. In dieser werden dann auch die zusätzlichen Kosten für den Straßenaufbau, - unterbau, die Versorgungsleitungen und die Umleitung für die Baustelle ausgewiesen.

 

Die Kosten im Falle einer Negierung der Erneuerung des Durchlasses sind nicht absehbar, da hier ggf. Schadensersatzansprüche von Anwohnern oder geschädigten Verkehrsteilnehmern auf die Hansestadt Rostock zukommen können. Diese würden dann die Summe von 30.000 Euro bei Weitem übersteigen.

 


unvorhersehbar:

Der Durchlass war bisher noch nicht im Inventar des Amtes für Verkehrsanlagen erfasst. Derzeit ist die Kontrolle der bereits erfassten und möglichen unerfassten Kreuzungsbauwerke in Bearbeitung.

Durch die Verrohrung sind von außen keine Schäden feststellbar. Erst durch eine Kamerainspektion konnten diese festgestellt werden. Eine Planung oder kostenmäßige Abschätzung war somit im Vorfeld nicht möglich.

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000.09612000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201500899

Ersatzbeschaffung Parkscheinautomaten

Investitionsposition

2

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

129.538,51

Haushaltansatz

 

 

0

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

16.335,60

bereitgestellt

./.

 

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

(Kto. 78560000.07292000)

./.

 

1.938,28

Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

111.264,63

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

30.000,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen:

 

Die Kosten der europaweiten VOL-Ausschreibung 2015 für die Lieferung/Montage und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten (PSA), Anbindung an eine PSA-Zentrale und Instandhaltung der PSA  lagen unter unseren Kostenberechnungen.

Da die Einrichtung einer PSA- Zentrale (Parkmanagementsystems-PMS) erstmalig ausgeschrieben war, lagen keine exakten Preise vor. Die für die Bewirtschaftung notwendigen Parkscheinautomaten, sind unter Berücksichtigung der vorliegenden Planungen beschafft worden, so dass Mittel für andere Investitionen in Höhe von 30.000 € zur Verfügung stehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000

 

Investitionsnummer

6654101201702718

Straßendurchlass Neue Reihe Kringelgraben

Investitionsposition

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen