Beschlussvorlage - 2017/BV/2792

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der 2.Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2, 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2010/BV/1805  Bebauungsplan Nr. 01.SO.169 "Ortsteilzentrum Markgrafenheide" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

Sachverhalt:

Im zentralen Bereich der Ortslage Markgrafenheide der Hansestadt Rostock befindet sich

das ca. 1 ha große ehemalige Schulgelände. Aufgrund der fußläufig gut erreichbaren Lage

des Gebietes bietet sich eine Nachnutzung für Handels- und Dienstleistungseinrichtungen

zur verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, sowie für die Unterbringung von Wohnungen an.

Nach dem Abriss der Schule hat sich im östlichen Teil bereits ein Lebensmittel-Discountmarkt angesiedelt.

 

In der Vergangenheit wurde in Markgrafenheide vorrangig die touristische Infrastruktur entwickelt. Jetzt soll  auch hier der Entwicklung der Wohnbevölkerung Rechnung getragen und in der westlich gelegenen Teilfläche des zentralen Bereiches, sowie nördlich und südlich der das Gebiet querenden Albin-Köbis-Straße Wohnungen in Form von Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet werden.

 

Damit wird vom ursprünglichen Planungsziel abgerückt, hier ein Hotel mit Ferienappartements einzuordnen. Bedarfsabhängig können insbesondere im zentralen Bereich auf der westlichen Teilfläche im allgemeinen Wohngebiet wohngebietsverträgliche Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen untergebracht werden.

 

Um diese Nutzungsinteressen städtebaulich zu ordnen und insbesondere ein Ortszentrum für Markgrafenheide zu entwickeln, soll der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden.

 

Auf Grund der zentralen Lage innerhalb des Siedlungsbereiches wird der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltvorprüfung, sowie eine FFH-Vorprüfung wurden durchgeführt. Diese haben nachgewiesen, dass von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und einer FFH-Prüfung abgesehen werden kann.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen keine Planungs- oder Folgekosten für die Hansestadt Rostock. Die Finanzierung wird vertraglich mit einem Investor geregelt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die erneute Auslegung des Bebauungsplanes entstehen keine Planungs- oder Folgekosten für die Hansestadt Rostock. Die Finanzierung wird vertraglich mit einem Investor geregelt.

Teilhaushalt:

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2017 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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28.06.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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11.07.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.07.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen