Beschlussvorlage - 2017/BV/2777

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme 6654101201500320 – Bw 101, Petribrücke Teil Straßenbahn in Höhe
von 430 TEUR wird erteilt.

Die Mehraufwendungen für 6654101201500320– Bw 101, Petribrücke, Teil Straßenbahn in
Höhe von 430 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme Bw 100, Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer (Maßn.- Nr. 6654101201200820 in Höhe von 430 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt  Konto: 54101.78532000 – Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen. 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr. 1 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

  1. Berechnung Investitionsnummer: 6654101201500320
    Bw 101, Petribrücke Teil Straßenbahn

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

1.076.106,20

Haushaltsansatz 

 

 

615.200,00

 

 

 

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO:

./.

 

36.000,00

Aufträge:

./.

 

12.175,08

noch zur Verfügung stehende Mittel

=

 

1.643.131,12

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

 

 

430.000,00

Gesamtaufwendung

 

 

2.073.131,12

 

 

unabweisbar:

Die aktuelle Zustandsnote des Bw 101, Petribrücke Teil Straßenbahn aus der letzten einfachen Bauwerksprüfung im Jahr 2013 beträgt 3,0 (schlechteste mögliche Bewertung: 4,0).

 

Das Ergebnis der aktuellen Hauptprüfung 2016 liegt aktuell noch nicht vor, jedoch hat sich die Note innerhalb der letzten 3 Jahre nicht verbessert, da keine verbessernden Baumaßnahmen an diesem Teil des Brückenbauwerk durchgeführt wurden.

Ausschlaggebend für die aktuelle Bewertung ist der schlechte Zustand der Abdichtung des Bauwerkes, insbesondere im Bereich des ehemaligen Klappenkellers und der Querfugen zwischen den Brückenfeldern. Der Wassereintritt führt bei den im Jahre 1981 eingebauten, teils tragenden Stahlbetonbauteilen zu einer Ausdehnung im Beton, welche zu Rissen im Beton führt und den Beton langsam aber stetig auseinander treibt (sog. Alkali- Kieselsäurereaktion). Ziel der Instandsetzungsmaßnahme ist es, diesen Vorgang so weit wie möglich durch Verringerung der Wasserzufuhr zu verlangsamen, um die Nutzungsdauer des Bauwerkes spürbar zu verlängern. Die Alkali- Kieselsäurereaktion lässt sich jedoch nicht vollständig stoppen, sodass diese Maßnahme als Verlängerung der Nutzungsdauer der Brücke für 15 bis 20 Jahre geeignet ist.

 

Das Brückenbauwerk stellt eine äußerst wichtige Verbindungsfunktion im Rahmen des Netzes der Rostocker Straßenbahn AG für den ÖPNV als auch im Hinblick auf Schwerlasttransporte zur Querung der Warnow dar, da alle anderen Warnowquerungen nicht schwerlasttauglich sind.

 

Im Hinblick auf das Straßen- und Wegegesetz MV (StrWG-MV) ist die Hansestadt Rostock im Rahmen ihrer Baulastträgerschaft verpflichtet die Verkehrswege aufrechtzuerhalten und zu unterhalten.

 

Die geplante Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der RSAG durchgeführt werden. Die Ausführung ist für März 2018 bis November 2018 vorgesehen. Ein entsprechender Maßnahmeträgervertrag mit der RSAG ist in Vorbereitung.

Die Maßnahme muss aus technischen und finanziellen Gründen zusammenhängend beauftragt und vergeben werden, um die Beeinträchtigungen für den ÖPNV und den Schwerlastverkehr möglichst gering zu halten.

 

Eine Instandsetzung des Brückenbauwerkes ist aus den zuvor genannten Gründen dringend erforderlich, um die weitere Nutzbarkeit des Bauwerkes sicherzustellen. Jegliche zeitliche Verschiebung der Maßnahme oder Reduktion des Maßnahmeumfanges würden zu spürbaren Kostenerhöhungen sowie zu größeren Beeinträchtigungen für den ÖPNV und den Schwerlastverkehr führen.

 

unvorhersehbar:

Bisher war seitens des Amtes für Verkehrsanlagen eine Ausschreibung der Baumaßnahme im Jahr 2017 und eine Beauftragung der Maßnahme im Jahr 2018 mit Haushaltsmitteln der Jahre 2017 und 2018 vorgesehen.

Um die seitens der RSAG im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen rechtzeitig im Jahr 2018 durchführen zu können, ist eine Ausschreibung und Beauftragung der Gesamtmaßnahme noch im Jahr 2017 erforderlich.

Aus diesem Grund werden zur Absicherung der Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme mit der RSAG die beantragten Mittel noch im Jahr 2017 benötigt.

 

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2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201200820

Bw 100, Petribrücke, Teil Geh- und Radweg

Investitionsposition

2

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

1.204.111,74

Haushaltansatz

 

 

300.000,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

593.225,05

bereitgestellt

./.

 

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

./.

 

445.229,08

Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

465.657,61

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

430.000,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen:

Im Rahmen der Durchführung der Maßnahme Bw 100 – Grundinstandsetzung Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer wurde bereits während der ersten Phase der Baudurchführung im Jahr 2016 ein erhöhter, kurzfristiger Finanzbedarf in Höhe von 300 T€ infolge eines größeren Instandsetzungsumfanges deutlich. Daraufhin erfolgte im Haushaltsjahr 2016 eine üpl. Bewilligung in Höhe von 300 TEUR. Es waren grundsätzlich zwar weitere Mittel (300 T€) in  der Maßnahme vorgesehen, diese sind jedoch erst für das Jahr 2017 ohne Verpflichtungsermächtigung veranschlagt worden.

Die bereits im Jahr 2016 erforderlichen Mittel in Höhe von 330 T€ wurden im 3. Quartal 2016 aus anderen Deckungsquellen des Amtes für Verkehrsanlagen für das Bauvorhaben Bw 100 - Petribrücke Teil Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung gestellt.

Kurz vor Abschluss des Bauvorhabens ist absehbar, dass das ursprünglich vorgesehene Gesamtbudget nicht überschritten wird, sodass infolge der in 2016 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel im Jahr 2017 die veranschlagten Mittel nicht mehr benötigt werden. Aus diesem Grund können 430 T€ aus der Maßnahme Bw 100 Petribrücke, Teil Fußgänger und Radfahrer für die Maßnahme Bw 101 Petribrücke, Teil Straßenbahn zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000

 

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen 

Investitionsnummer

6654101201500320

Bw 101, Petribrücke, Teil Straßenbahn

Investitionsposition

2

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen