Beschlussvorlage - 2017/BV/2764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Personalaufwendungen in Höhe von 1.600.000 EUR wird erteilt. Der im Ergebnishaushalt 2016 geplante Ansatz des gesamten städtischen Personalaufwands in Höhe von 130.718.700 EUR erhöht sich damit auf 132.318.700 EUR. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge vom Produktsachkonto 11201.47600000 Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 22 (4) KV M-V i. V. mit §  6 (4) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

Berechnung der Gesamtaufwendungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

130.718.700

     

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

 

 

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.600.000

     

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen

 

=

132.318.700

 

 

 

unabweisbar/unvorhersehbar

Mit Bescheid des Kommunalen Versorgungsverbandes M-V vom 11.03.2015 wurden für das Jahr 2015 erforderliche Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 101,8 Mio. EUR und für das Jahr 2016 in Höhe von 106,4 Mio. EUR prognostiziert. Mit dem Haushaltsplan 2016 wurden auf dieser Basis 4,6 Mio. EUR und unter Berücksichtigung zu erwartender Besoldungserhöhungen zusätzlich 0,4 Mio. EUR, also insgesamt 5,0 Mio. EUR für die notwendigen Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen  geplant.

 

Mit Schreiben vom 03.03.2017 des Kommunalen Versorgungsverbandes M-V wurde die tatsächliche Höhe der zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen für das Jahr 2016 festgeschrieben. Danach sind im Jahr 2016 Pensions- und Beihilferückstellungen in einer Gesamthöhe von 111,5 Mio. EUR zu bilden. Demnach ergibt sich zu den ursprünglich geplanten Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen i. H. v. 5,0 Mio. EUR ein Mehrbedarf von insgesamt 4,7 Mio. EUR.

Nach Abschluss der noch offenen Buchungsvorgänge im Haushaltsjahr 2016 stehen im Deckungskreis Personalaufwendungen noch 8,1 Mio. EUR Aufwendungen für die Zuführungen an die Pensions- und Beihilferückstellungen zur Verfügung.

Um die geforderte Höhe von insgesamt 111,5 Mio. EUR Rückstellungen für das Jahr 2016 zu erreichen, sind jedoch Zuführungen in Höhe von 9,7 Mio. EUR notwendig. Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR müssen durch die überplanmäßige Bewilligung zur Verfügung gestellt werden.

 

Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

10

Hauptamt

Produkt

11201

Personal

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

47600000

Finanzerträge aus Sondervermögen

Finanzhaushalt

     

     

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

2.550.000,00

     

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

8.096.000,15

     

Mehrerträge, -einzahlungen

=

5.546.000,15

     

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

     

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

     

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

5.546.000,15

     

als Deckungsquelle eingesetzt

 

1.600.000,00

     

 

 

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR können durch Mehrerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung bereitgestellt werden.

 

Nach den Berechnungen des Kommunalen Versorgungsverbandes M-V vom  03. März 2017 haben sich die Rücklagen zur Abdeckung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf insgesamt 250.712.600 EUR für Mecklenburg-Vorpommern  erhöht. Mit der geänderten GemHVO-Doppik werden die Finanzerträge ebenfalls in voller Höhe geplant. Anstatt der geplanten 2,5 Mio. EUR können 8,0 Mio. EUR als Finanzerträge im Haushaltsjahr 2016 der Hansestadt Rostock  dargestellt werden.

Aus dem -Mehrertrag können -1,6 Mio. EUR als Deckung bereitgestellt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Mehrbedarf in Höhe von 1,6 Mio. EUR für Pensions- und Beihilferückstellungen im DKR 5802, Produktsachkonto 12601.507110000 Pensionsrückstellungen Beamte wird aus dem Produktsachkonto 11201.47600000 Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gedeckt.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

29.06.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.07.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen