Beschlussvorlage - 2017/BV/2747
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 61 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft im Ergebnis- und Finanzhaushalt zur Finanzierung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 in Höhe von 105.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.05.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Hauptamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.06.2017
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 105.000,00 EUR im Teilhaushalt 61 für die Produktsachkonten 51102.56255010/76255010 Aufwendungen/ Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen wird erteilt.
Die Deckung in Höhe von 105.000,00 EUR erfolgt durch Mehrerträge/ -einzahlungen auf den Produktsachkonten 11201.46290000/66290000 Sonstige laufende Erträge/Einzahlungen.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V; § 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Unabweisbarkeit:
Der am 01.03.2006 von der Bürgerschaft beschlossene und am 02.12.2009 neu bekanntgemachte Flächennutzungsplan hat sich bisher als vorbereitender, generalisierter Plan zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt bewährt. Zur Anpassung der laufenden Planungen genügten bisher 8 Einzeländerungen.
Ausgehend von der zu erwartenden Entwicklung aus den Zielen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Region Rostock und insbesondere der zu erwartenden Bevölkerungszunahme mit ihrer Entwicklungsdynamik in vielen Bereichen zeichnet sich jedoch ab, dass der Umfang des künftigen Änderungsbedarfes teilräumliche Ausweisungen übersteigt.
Der gegenwärtig rechtswirksame Flächennutzungsplan bildet die zukünftig notwendige Entwicklung nur noch unzureichend ab. Das Schrittmaß, mit dem sich Rostock in den nächsten Jahren entwickeln muss, bedarf einer ganzheitlichen und zusammenhängenden Betrachtung.
Der Flächennutzungsplan stellt nach § 5 Absatz 1 Baugesetzbuch für das ganze Gemeindegebiet „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.“
Als vorbereitender Bauleitplan übernimmt der Flächennutzungsplan eine wesentliche Steuerungsfunktion für die städtebauliche Entwicklung der Hansestadt Rostock in den nächsten Jahren und ist damit ein wichtiges Handlungsprogramm für Politik und Verwaltung. Sein Inhalt beschränkt sich auf die Darstellung der Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung und lässt der Stadt Spielraum für die Konkretisierung durch die verbindliche Bauleitplanung, die Bebauungspläne.
Er ist für eine geordnete Entwicklung der Hansestadt Rostock unabdingbar.
Aufgrund seiner Komplexität wird es in dem Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock umfangreiche Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange über das gesetzliche Maß hinaus geben müssen.
Insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine externe Begleitung dieses Prozesses vorgesehen.
Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Erstellung des Umweltberichtes, der selbstständiger Bestandteil der Begründung des neuen Flächennutzungsplanes wird, gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Dazu ist die Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Unvorhersehbarkeit:
Um den Flächennutzungsplan erstellen zu können, ist ein umfangreicher Arbeits- und Abstimmungsprozess erforderlich.
Das Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird daher mehrere Jahre beanspruchen. Genauso wenig wie die Dauer des Verfahrens sind die damit verbundenen Gesamtkosten derzeit präzise ermittelbar.
Zwar besteht bereits seit dem Vorliegen der aktuellen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 ein Handlungsbedarf zur Anpassung des Flächennutzungsplanes, der konkrete Beginn des Verfahrens und die damit verbundenen Kosten waren zum Zeitpunkt der Haushalts-planung für das Jahr 2017 jedoch nicht genau zu bestimmen.
Die Entscheidung, das formelle Planverfahren zur Neuaufstellung des Flächen-nutzungsplanes durch Beschluss der Bürgerschaft in der Sitzung im Juli 2017 treffen zu lassen, war insbesondere das Ergebnis der erst seit November 2016 im Rahmen der Präsentation des Wohnungsbaustandortes Biestow geführten öffentlichen Diskussion zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen über den bestehenden F-Plan hinaus. In der Veranstaltung am 07.11.2016 in der Stadthalle und in weiteren Diskussionsrunden mit den Betroffenen ist die Notwendigkeit der komplexen, gesamtstädtischen Betrachtung des Wohnungsbauthemas in der Hansestadt Rostock deutlich geworden. Die Antwort auf die Frage nach neuen Wohngebieten gemäß der Bevölkerungsprognose bis 2035 kann letztendlich nur die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes liefern. Da heute bereits alle Reserven des wirksamen F-Planes von 2009 in der konkreten planerischen Vorbereitung sind und in den Jahren bis 2020 weitestgehend umgesetzt sein sollen, muss heute bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes der Vorlauf für darüber hinausgehende Wohnbauflächen geschaffen werden, um zeitnah weitere B-Pläne zur Schaffung des Baurechts für dringend benötigte Wohngebiete zur Deckung des prognostizierten Bedarfes zu befriedigen.
Mit der Entscheidung, Anfang 2017 das Verfahren zur Neuaufstellung des F-Planes Mitte des Jahres mit Beschluss der Bürgerschaft zu beginnen, wurden ab 2018 entsprechende Haushaltsmittel geplant, sodass auf Grund der dargestellten Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit nur für 2017 überplanmäßige Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen in Höhe von 105.000,00 EUR für das Produktsachkonto 51102.56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen werden durch Mehrerträge auf dem Produktsachkonto 11201.46290000 Sonstige laufende Erträge gedeckt.
Mehrauszahlungen in Höhe von 105.000,00 EUR für das Produktsachkonto 51102.76255010 Auszahlungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen werden durch Mehreinzahlungen auf dem Produktsachkonto 11201.66290000 Sonstige laufende Einzahlungen gedeckt.
Teilhaushalt:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 61 | Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft |
Produkt | 51102 | Stadtentwicklung und städtebauliche Planung |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56255010
| Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
Finanzhaushalt | 76255010 | Auszahlungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen
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- Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen 51102.56255010
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 423.632,20 | 423.632,20 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 350.000,00 | 350.000,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 105.000,00 | 105.000,00 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 878.632,20
| 878.632,20
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Auf dem Produktsachkonto 51102.76255010 stand nach der letzten überplanmäßigen Bewilligung ein Ansatz i.H.v. insgesamt 773.632,20 EUR zur Verfügung. Davon wurden im Haushaltsjahr 2017 217.624,96 EUR für Planungsleistungen angeordnet. Damit ergibt sich ein verfügbarer Betrag i.H.v. 556.007,24 EUR. Diese Finanzmittel sind bereits i.H.v. 269.381,69 EUR für das Haushaltsjahr 2017 in bereits geschlossenen Verträgen gebunden. Der Restbetrag i.H.v. 286.625,55 EUR soll die im Haushaltsjahr 2017 geplanten Vorhaben abdecken. Dazu gehören u.a. dringend notwendige Planungsleistungen zum B-Plan Nr. 15.W.135 „Wohngebiet Melkweg/Rostocker Straße“ sowie zum B-Plan Nr. 14.SO.198 Feuerwache Dierkower Allee. Die Haushaltsmittel für den Flächennutzungsplan können dementsprechend nicht aus vorhandenen Finanzmitteln abgedeckt werden. (Stand: 02.05.2017)
- Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und –einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 10 | Hauptamt |
Produkt | 11201 | Personal |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 46290000 | Sonstige laufende Erträge |
Finanzhaushalt | 66290000 | Sonstige laufende Einzahlungen |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 105.000 | 105.000 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 105.000 | 105.000 | |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. |
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über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. |
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zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 105.000 | 105.000 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 105.000 | 105.000 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Seit dem 01. Januar 2006 ist das Umlageverfahren U2 für alle Arbeitgeber Pflicht.
Auf der Grundlage des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Umlageversicherung (U2) die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft in voller Höhe von der jeweiligen Krankenkasse erstattet. Die Erstattungen erfolgen monatlich und stehen als Deckungsquelle für den Flächennutzungsplan der OE 61 zur Verfügung.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.