Stellungnahme - 2017/AN/2672-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Eine Umrüstung bzw. Nachrüstung der Zwischentür im Rathausanbau vom Treppenhaus zum Erdgeschossflur mit einer elektromechanischen Türöffnung wurde bereits vor ca. drei Jahren aus Kostengründen abgelehnt.

 

Ein Nachrüsten der vorhandenen Türanlage ist auf Grund der Beschaffenheit als Brandschutztür nicht ohne den Zulassungsverlust als solche möglich. Somit muss die gesamte Türanlage erneuert werden. Die Kosten für eine neue Türanlage belaufen sich auf mind. 20.000 Euro.

 

Die vorhandene Türanlage ist mit einer Feststellfunktion ausgerüstet, so dass im arretierten Zustand die Barrierefreiheit gegeben ist.

 

Die Prüfung, ob ein zusätzlicher Vorbau mit Schiebtürfunktion umsetzbar ist, ist noch nicht abgeschlossen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mindestens 20.000 EUR

 

in Vertretung

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Beschlüsse

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10.05.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben