Beschlussvorlage - 2017/BV/2720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2014/BV/0486 zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 46 SchulG M-V

Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2014/BV/0486 - Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)

 

 

Sachverhalt:

 

Im Zeitraum 2014/2015 erging an das Land Mecklenburg-Vorpommern der Auftrag, das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Teilen so zu überarbeiten, dass die bis dahin im Schulgesetz bestehende Ungleichbehandlungen zwischen den kreisfreien Städten und Landkreisen abgebaut werden (§§ 45, 46, 113 SchulG M-V).

 

Im Einzelnen betraf dies insbesondere:

        Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten an Schüler/innen und Eltern in den Fällen, in denen zumutbare Schulwegelängen überschritten werden (§ 113 SchulG M-V)

        Zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelte Verpflichtungen für die Schulträger zur Bildung spezieller Schuleinzugsbereiche und örtlich zuständiger Schulen (§§ 45 - Aufnahmeanspruch, Aufnahmebeschränkungen, 46 - Örtlich zuständige Schule - SchulG M-V)

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern forderte insofern die verbleibenden kreisfreien Städte 2015 auf, analog zu den Landkreisen Schuleinzugsbereichssatzungen zu erstellen und durch die Staatlichen Schulämter als untere Schulbehörde genehmigen zu lassen.

 

Die Hansestadt Rostock hat 2015 eine Schuleinzugsbereichssatzung erstellt und durch die Bürgerschaft mit Beschluss 2014/BV/0486 am 25. März 2015 beschlossen.

 

Diese wurde am 26. Juni 2015 dem Staatlichen Schulamt Rostock zur Genehmigung vorgelegt. Kernbestandteil war die Bildung eines ganzheitlichen Schuleinzugsbereiches für das Gesamtterritorium der Hansestadt Rostock. Eine Genehmigung erfolgte zunächst ohne Angaben von Gründen nicht.

 

Zum 17. Dezember 2015 beschloss das Land Mecklenburg-Vorpommern dann eine Schulgesetzesänderung im § 46 SchulG M-V, mit der gesamtterritoriale Schuleinzugsbereiche unzulässig sind und auf kleinräumige Einzugsbereiche abgestellt werden soll.

 

„(2) Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen abweichend von Satz 1 für die allgemein bildenden Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen. [...]“

 

In der Folge wurde der Genehmigungsantrag der Hansestadt Rostock mit Datum vom 19. Januar 2016 abgelehnt und auf die zwischenzeitlich veränderte Gesetzeslage verwiesen.


Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wurde über den Werdegang mit der Informationsvorlage 2016/IV/1544 am 6. April 2016 informiert. Zugleich wurde Widerspruch bei der zuständigen Widerspruchsstelle eingelegt. Der Widerspruch wurde mit Schreiben vom 7. Juni 2016 abgewiesen.

 

Von der Möglichkeit das Verwaltungsgericht Schwerin anzurufen, wurde kein Gebrauch gemacht, da die Schuleinzugsbereichssatzung verwaltungsrechtlich keine Wirkung mehr entfalten kann.

 

Die mit Beschluss 2014/BV/0486 am 25. März 2015 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossene Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock stellt sich aufgrund der veränderten Rechtslage als nicht gesetzeskonform dar,  deshalb ist der benannte Beschluss aufzuheben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Sitzungstermin Bürgerschaft am 04.10.2017 geändert:
vom: 08.11.2017 auf: 06.12.2017 

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Beschlüsse

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10.10.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - vertagt

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10.10.2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zurückgezogen

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18.10.2017 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - vertagt

Die Beschlussvorlage wurde auf die nächste Ortsbeiratssitzung vertagt.

 

 

 

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25.10.2017 - Ortsbeirat Biestow (13)

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01.11.2017 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.11.2017 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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15.11.2017 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.11.2017 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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21.11.2017 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.11.2017 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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23.11.2017 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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28.11.2017 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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28.11.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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29.11.2017 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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05.12.2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen