Beschlussvorlage - 2017/BV/2698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft verlängert den Termin zur Vorlage des Prüfergebnisses zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2016/AN/1950 bis zur Februarsitzung 2018.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. 2016/AN/1950 – Änderung des Flächennutzungsplans

 

Sachverhalt:

Die derzeitige Gesamtprüfung der Flächenausweisungen für die beabsichtigte Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat aufgrund der Komplexität des Verfahrens noch nicht den Stand erreicht, um eine sachgerechte Abwägung für einzelne Flächen vornehmen zu können. Dies ist nicht vor 2018/19 zu erwarten.

Eine vorgezogene Entscheidung sollte im Sinne der geordneten ganzheitlichen Stadtentwicklung nur im Einzelfall erfolgen.

Da der Raum östlich der Ortslage Toitenwinkel Dorf und nördlich des Gewerbegebietes Petersdorfer Straße im Bereich des Hafenbahnweges ebenfalls hinsichtlich seiner künftigen Entwicklung mit Blick auf die Art der Nutzung zu prüfen ist, wird dieser Bereich derzeit zusammenhängend betrachtet.

Es soll dabei ermittelt werden, welche Flächen im Nordosten im Bereich Hafenbahnweg zu Wohnbauflächen entwickelt werden können.

 

Da die Entscheidung maßgeblich von der Verträglichkeit mit der künftigen Hafenentwicklung einschließlich hafenaffiner Gewerbeflächen und Infrastrukturanlagen (Hafenbahn) abhängt, sind noch Abstimmungen mit den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden gemeinsam mit Rostock Port zur Problematik erforderlich.

Diese Abstimmung steht noch aus.

 

Auch verzögern sich die Ergebnisse des entsprechenden Gutachtens zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Region Rostock, das durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock beauftragt wurde und eine wichtige Grundlage der Entscheidung sein muss

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

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10.05.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen