Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Deckungsquelle zur Finanzierung der Maßnahme „Erschließung Thierfelder Straße“ wurde geändert. Die Seiten der Anlage 1 und der Anlage 2 sind auszutauschen. Beschlussvorschriften: § 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Die Deckung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2019 ändert sich zugunsten der Maßnahme „Erschließung Thierfelder Straße“ wie folgt:
1. Investitionsprogramm – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Finanzielle Auswirkungen:
Umverteilung der Auszahlung für Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.750.000,00 EUR zugunsten der Maßnahme „Erschließung Thierfelder Straße“.
Kein Bezug zum aktuell beschlossenen Haushaltssicherungskonzept
Roland Methling Anlage/n: Anlage 1 - Investitionsprogramm TH 66 Amt für Verkehrsanlagen (Seite 69-74 Band I) Anlage 2 - Teilhaushaltsplan 66 – Investitionsübersicht (Seite 383,384,408-409,429 Band III)
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