Beschlussvorlage - 2017/BV/2688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 12.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

  1. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“, begrenzt

 

im Norden:              durch die Tessiner Straße und den künftigen Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101

im Osten:              durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

im Süden:              durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehemaligen Kaufhalle,

im Westen:              durch den Wald „Cramons Tannen“,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

 

  1. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/BV/5206 - Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.W.174
"Wohnen am Hüerbaasweg"

2016/BV/1579 - Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 09.W.174 "Wohnen am Hüerbaasweg"

 

 

Sachverhalt:

Seit Jahren wurde die ehemalige Kaufhalle am Hüerbaasweg nicht mehr ihrer ursprünglichen Funktion entsprechend genutzt und entwickelte sich mit der Zeit zum städtebaulichen Missstand. Das Gebäude wird derzeit noch als Lager von dem privaten Eigentümer des Gebäudes vermietet.

 

Die Fläche der ehemaligen Kaufhalle am Hüerbaasweg soll nunmehr mit Hilfe der Aufstellung dieses Bebauungsplans einer Wiedernutzbarmachung im Sinne des § 13a BauGB durch kleinteilige Wohnhäuser zugeführt werden. Der die Eigenart der näheren Umgebung vorprägende Wohnbestand soll hierbei maßstabsbildend für die Festsetzungen des Bebauungsplans wirken, so dass als zulässige Hausform nur Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise festgesetzt werden.

 

Der Bebauungsplan als kommunale Satzung begründet das für eine Waldumwandlung erforderliche überwiegende öffentliche Interesse gemäß Landeswaldgesetz und ist somit eine Voraussetzung für die Beseitigung des städtebaulichen Missstands des Gebäudes der ehemaligen Kaufhalle.

 

Aufgrund der baulichen Vorprägung im Plangebiet handelt es sich im Sinne der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung finden.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist daher nicht erforderlich. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB ebenso wenig erforderlich.

 

Der erforderliche Artenschutzfachbeitrag einschließlich Erfassung der Brutvogelfauna und der Fledermäuse wurde durch das Büro Dr. Brielmann erarbeitet, deren maßgebliche Ergebnisse unter Punkt 3.6.2 in die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen sind.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen dar. Damit ist der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Flächenumfang des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt insgesamt ca. 0,6 ha.

 

Zum Verfahren:

 

Das förmliche Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschlusses der Bürgerschaft vom 28.01.2015 eingeleitet.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im “Städtischen Anzeiger” - Amtsblatt der Hansestadt Rostock - am 04.03.2015 erfolgt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planung fand während der Sitzungen des Ortsbeirates Brinckmansdorf am 02.12.2015 und 06.01.2015 statt.

 

Im Zuge der Entwurfserarbeitung erfolgte aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Situation eine Reduzierung des Geltungsbereichs. Der besonders verlärmte Teil des Geltungsbereichs an der Tessiner Straße wurde aus der Planung entlassen, da auch die Außenwohnbereiche einer Einfamilienhausbebauung zu schützen wären, hierfür jedoch ein hoher Aufwand einem geringen möglich Zugewinn an Wohneinheiten unverhältnismäßig gegenüber stünde.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und § 3 (2) BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 01.08.2016 bis zum 02.09.2016.

 

Der Entwurf wurde gem. § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 3 und § 4 (2) BauGB den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 26.07.2016 zur Stellungnahme vorgelegt.

 

 

Schwerpunkte der Abwägung im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2), § 4 (2) und § 4a (3) BauGB

 

Die Landesforst MV hat in ihrer Stellungnahme vom 01.08.2016 die Umwandlung von Wald gemäß den gekennzeichneten Flächen in der Planzeichnung bereits in Aussicht gestellt. Der eigentliche Antrag auf Waldumwandlung erfolgt im Zusammenhang mit einem möglichen späteren Bauantrag.

 

Die Einwendungen der Öffentlichkeit, hier insbesondere der unmittelbaren Anwohner des Hüerbaaswegs, betrafen in erster Linie zwei Belange:

 

Zum einen wurde befürchtet, dass die Straßenverkehrsflächen in der festgesetzten Dimension zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen führen könnten. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine vorausschauende planungsrechtliche Flächenvorhaltung aus Erwägungen des Amtes für Verkehrsanlagen heraus, aus denen für die Anlieger auf absehbare Zeit keine Kosten erwachsen. Der Ausbau der Straße ist zur Umsetzung der Planungsinhalte weder erforderlich, noch geplant.

 

Zum anderen wurde kritisiert, dass es für die Umsetzung der Planungsinhalte, nämlich dem Abriss des Gebäudes der ehemaligen Kaufhalle und einem Wohnungsneubau in begrenztem Umfang, zu Baumfällungen kommen wird. Hier ist festzustellen, dass es tatsächlich auf den in der Planzeichnung des Bebauungsplans gekennzeichneten Waldflächen, die zur Umwandlung vorgesehen sind, zu einer Rodung des gesamten vorhandenen Baumbestands nach Genehmigung der Waldumwandlung kommen wird. In der Genehmigung der Waldumwandlung wird aber auch ein entsprechender Ersatz als Kompensation für die betroffene Waldfläche zu fordern sein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen an der Planung.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.06.2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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28.06.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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11.07.2017 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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12.07.2017 - Bürgerschaft - vertagt

 


- vertagt

(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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08.08.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.09.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen