Änderungsantrag - 2017/DV/2627-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 3:

Die Objektivität der Bürgerinformation ist zu wahren.

Es erfolgt eine Darstellung der gesamten Kosten für die Verlegung unter Berücksichtigung der vom Gutachter Andreas Hallier benannten Schätzungen vom 21.01.2014 und 20.02.2014.

 

Punkt 4:

Die Informationsmaterialien zum Bürgerentscheid werden der Bürgerschaft vor Veröffentlichung zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Beschlüsse

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05.04.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen