Änderungsantrag - 2017/BV/2550-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:   - zurückgezogen am 9. Mai 2017

 

  1. Satz 2 des Punktes 1. der Beschlussvorlage wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

„Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt zum einen aus einem Fixbetrag in Höhe von 21.213,00 € je Träger und zum anderen auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017.

  1. Punkt 2. der Beschlussvorlage wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

„Die jeweiligen Elternvertretungen in den zu fördernden Kindertagesstätten sind bei der Investitionsplanung zwingend zu beteiligen.“

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Sachverhalt:  

 

Zu. 1.:

Der bisherige Vorschlag der Verwaltung verkennt die Tatsache, dass bei den Einrichtungsträgern ein pauschaler Investitionsbedarf bestehen kann, der aufgrund des vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels nicht berücksichtigt wird. Das Ziel der Beschlussvorlage, auch zusätzliches Personal einstellen zu können, ist für die kleinen Träger aufgrund des Verteilungsschlüssels und der daraus folgenden geringen Fördermittel unrealistisch.

Der Änderungsantrag will dem Anspruch Rechnung tragen, zusätzliche Investitionen zur Verbesserung der Qualität auch bei Kindertagesstätten kleinerer Träger zu gewährleisten. Dementsprechend wird vorliegend vorgeschlagen, annähernd die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Anzahl der Träger zu dividieren und den daraus resultierenden Betrag in Höhe von 21.213,00 € jedem Träger zu gewähren, während der Rest anschließend kopfteilig je betreutem Kind verteilt wird.

Zu 2.:

Nach § 2 des Zuwendungsvertrages vom 23. März 2016 sind die Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung einzusetzen. Es ist daher geboten, die gesetzlichen Vertreter der Kinder mittels der diese vertretenden Gremien zwingend auf der Ebene der Investitionsplanung einzubeziehen. Denn die Eltern werden zusammen mit den Trägern am besten wissen, welche Maßnahmen zur Umsetzung des in § 2 des Zuwendungsvertrages vom 23. März 2016 genannten Ziels lokal im Sinne der jeweiligen Kinder zu ergreifen sind.

 

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gez.

Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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28.03.2017 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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05.04.2017 - Bürgerschaft - vertagt