Stellungnahme - 2017/AF/2574-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

  1. Welche Integrationsprojekte wurden bei welchen Trägern gefördert?

 

Laut Beschluss Nr. 2016/BV/1992 der Bürgerschaft wurden für das Jahr 2016 insgesamt 504.874,40 € zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock zusätzlich zu den im Kindertagesförderungsgesetz M-V vorgesehenen Mittel ausgereicht. Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln erhielten die geförderten Kindertageseinrichtungen und Horte die Möglichkeit, Maßnahmen und Projekte durchzuführen, die die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund fördern. Die Fördersumme wurde auf die Kindertageseinrichtungen und Horte aufgeteilt, die zum Stichtag 31.03.2016 ab 10 Kindern mit Migrationshintergrund betreut haben. In der Anlage  sind alle Maßnahmen und Projekte nach Trägern und Kindertageseinrichtungen geordnet. Die Übersicht enthält neben der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund auch die Höhe der Fördersumme. In der letzten Spalte sind die Projekte, Maßnahmen und Sachausgaben in Kurzform dargestellt.

 

 

  1. Welche Projekte sollten aus Sicht der Verwaltung weiter gefördert werden?

 

Die Leistungserbringer haben die Mittel zumeist für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material zum weiten Thema Migration (Sachaufwendungen) genutzt. Insgesamt wurden durchschnittlich ca. 12% der Ausgaben für zusätzliche Personalkosten und 88% für zusätzliche Sachkosten verwendet. Nachhaltige Projekte waren aufgrund der späten Ausreichung der Mittel an die Leistungserbringer wegen der späten Mittelzuweisung nicht entwickelbar bzw. umsetzbar. In 2017 soll der Fokus nicht mehr auf die Finanzierung von Sachkosten gelegt werden, sondern es sollen andere nachhaltig wirkende Schwerpunkte gesetzt werden.

 

 

 

 

  1. Welche integrationsbedingten Maßnahmen wurden bei welchem Träger in welcher Höhe abgedeckt?

 

Die Frage wurde bereits unter Punkt 1 beantwortet. Die Fördersumme ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Förderung erfolgte einrichtungsbezogen.

 

 

 

  1. Ergeben sich daraus weiter Bedarfe für 2017? Wenn ja, in welcher Höhe, bei welchem Träger und in welcher Form ergeben sich Bedarfe?

 

Die Frage wurde im Punkt 2 bereits beantwortet. In 2017 soll der Fokus nicht mehr auf die Finanzierung von Sachkosten gelegt werden, sondern es sollen andere nachhaltig wirkende Schwerpunkte gesetzt werden.

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.04.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben