Beschlussvorlage - 2017/BV/2610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert (Anlage 1):

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und

-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

  1. Bauleistungen (über  500 TEUR)
  2. Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR)
  3. Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR)

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).“.

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.“.

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock“ komplett gestrichen:

-          § 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz

-          § 2 Abs. 1 Satz 1

-          § 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13.  Zeile sowie Spalte 2 11.  Zeile

-          § 5 Abs. 4 Ziffer 1

-          § 9 Abs. 1 Satz 1

-          § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt..

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Beschlussvorschriften:    § 5 Abs. 2 KV M-V

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Titel

Beschluss-Nr

Bürgerschaftssitzung vom

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2009/AN/0321

15.07.2009

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2010/BV/0818 und 2010/BV/0818-05 (NB)

09.06.2010

Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2010/BV/1245

07.07.2010

Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2010/BV/1579

01.12.2010

Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2012/AN/3904

07.11.2012

Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2013/BV/4247

06.03.2013

Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2013/AN/4420

19.06.2013

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2013/AN/4887

09.10.2013, 06.11.2013

Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2014/BV/5306

05.03.2014

Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2014/AN/0158

03.09.2014

Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2014/AN/0223

01.10.2014

Zwölfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2014/BV/0344

05.11.2014

Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2014/AN/0461

28.01.2015

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2015/DA/0709 2015/DA/0709-01, 2015/DA/0709-03

25.02.2015

Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2015/BV/1000

09.09.2015

Sechzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

2015/AN/1243

04.11.2015

 

 

Sachverhalt:

 

Sämtliche Änderungen, ob im Hauptteil oder den Anlagen, sind deklaratorischer Natur.

Die Streichungen dienen einer gefälligeren Lesbarkeit.

 

Die Änderungen des Namenszusatzes (§§ 1, 5, 12 und 13) zeichnen die im März genehmigte Führung des Namenszusatzes Universitätsstadt nach, die durch Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2016/AN/1449 erstrebt und gewollt ist.

An Stellen, an denen bislang die Bezeichnung „Hansestadt Rostock“ verwendet wurde, diese Bezeichnung allerdings nicht zwingend notwendig ist, soll diese Bezeichnung gestrichen werden. Eine Umänderung in „Hanse- und Universitätsstadt“ führte zu einer „Überfrachtung“ des Satzungswerkes und erweckte den Eindruck einer gebetsmühlenartigen Wiederholung der neuen Namensbezeichnung.

 

Die Änderungen in §§ 5, 6 und 7 tragen Verschiebungen Rechnung, die der Gesetzgeber vorgenommen hat.

Ausschreibungspflichten ergeben sich nicht mehr aus den Bestimmungen der VOL und der VOB. Diese Verpflichtungen sind in das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) aufgenommen worden. Die ohnehin nicht zwingend notwendige Bezugnahme auf die VOB und VOL für zu vergebende Leistungen hat sich daher überholt. Sie sollte aufgegeben und durch die vorgeschlagenen Formulierungen ohne Bezugnahme auf die zur Ausschreibung zwingenden Vorschriften ersetzt werden.

 

Der vorgeschlagene Austausch der Anlagen dient dazu, diese Anlagen zu aktualisieren.

 

Die Aktualisierung ist aus unterschiedlichen Gründen geboten. Die Anlagen beschreiben die Grenzverläufe zwischen den Ortsteilen der HRO.

Die Beschreibung ist orientiert an topographischen Merkmalen (Straßen, Bebauungen, Geländemerkmalen, Kanälen) wie sie zur Zeit der letzten Überarbeitung (2005) vorhanden waren.

 

Wegen neu errichteter Bebauung (Erweiterung von Gewerbegebieten, Wohngebieten samt Infrastruktur), Abriss vorhandener, Umlegung von Straßenverläufen oder Umgestaltung von Flächen, die ursprünglich zur Beschreibung dienten, entspricht die an den früheren Verhältnissen ausgerichtete Beschreibung nicht dem aktuellen Stand. Die Beschreibung orientiert sich überwiegend an Straßenverläufen. Dort wo in den Grenzverläufen neue Straßen hinzugekommen sind, wurden diese aufgenommen, um die Grenzverläufe zu aktualisieren und klarer auszurichten.

Der Grenzverlauf zwischen der KTV und der Innenstadt ist in Höhe des Kanonsberges aktuell noch an dem zum Kanonsberg führenden Fußweg ausgerichtet. Die in beiden Fahrtrichtungen zweispurig ausgerichtete Verkehrsader vom Warnowufer über Am Vögenteich zum Südring schafft eine deutliche Trennung zwischen der westlich und östlich angrenzenden Bebauung; sie sollte deshalb dort wo Stadtteile angrenzen als Grenzlinie dienen. Dies ist in Höhe der Straße Am Kanonsberg der Fall. Die Grenzlinie soll dort auf die Straße verlegt werden.

Über den Grenzverlauf zwischen Schmarl und der KTV hinweg ist in unmittelbarer Nähe des Bereiches, in dem die Grenze die Straße Am Fischereihafen kreuzt, das Ausstellungsgebäude der Firma Jensen errichtet worden. Die Grenze verläuft mitten durch das Gebäude. Sie soll nunmehr um das Gebäude herumgeführt werden.

 

Im Grenzverlauf von Warnemünde und Groß Klein ist der Verlauf des Laakkanals verlegt worden, um zusätzlich Flächen für das an die Warnow grenzende Industriegebiet erschließen zu können. Die durch Zuschütten des Kanals gewonnene Fläche soll dem Ortsteil Warnemünde zugeordnet werden, da sie der Erweiterung des Industriegebietes dient, welches sich wiederum bislang ausschließlich über Flächen des Ortsteiles Warnemünde erstreckt. Die Änderung bedarf keiner textlichen Abänderung, da sie bislang mit dem Verlauf des Kanals beschrieben war und nach Änderung des Verlaufes auch die neu hinzugewonnene Fläche von der bisherigen Umschreibung korrekt erfasst ist.  

 

Die im Zuge der Errichtung des Warnowtunnels östlich geschaffene Anbindung durch Heranführung der B 105 wurde genutzt, um den Grenzverlauf Krummendorf/Peez an den Straßenverlauf anzupassen.

 

Zwischen den Ortsteilen Hinrichsdorf und Nienhagen hat sich die Firma Nordex angesiedelt. Das Firmengelände befindet sich sowohl in dem einen als auch dem anderen Ortsteil. Es soll durch Verschiebung des Grenzverlaufs komplett Nienhagen zugeordnet werden, weil das Gelände der Nordex funktional dem Gewerbegebiet zugeordnet ist, das sich ansonsten ausschließlich über den Ortsteil Nienhagen erstreckt.

 

Die zwischenzeitlich vorgenommene Umstellung auf digitalisiertes Kartenwerk hat es erleichtert, die Grenzverläufe auf verringertem Maßstab zu verfolgen. Dies hat dazu geführt, mit dieser Vorlage eine „Begradigung“ des Grenzverlaufes zwischen Dierkow-Neu und Krummendorf vorzuschlagen.

 

Die Vorlage wurde zudem genutzt, um die Beschreibung der Grenzverläufe in der Anlage 2 zu vereinheitlichen. Die Beschreibungen sollen nunmehr einheitlich den Himmelsrichtungen folgen von Nord nach Süd bzw. von West nach Ost.

 

Für die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortsbeiräte haben diese Korrekturen keinerlei praktische Folgen. Zum einen sind Veränderungen der Verläufe marginal.

Zum anderen werden die Befugnisse von Ortsbeiräten nicht danach bestimmt, ob Vorhaben und Maßnahmen exakt in den Grenzen des Ortsteiles geplant werden oder durchgeführt werden sollen, sondern, ob sich Maßnahmen in dem Ortsteil auswirken. Dabei werden Maßnahmen in den Grenzverläufen zwischen Ortsteilen in aller Regel auf beide/sämtliche im Grenzverlauf liegende Ortsteile Auswirkungen haben und es sind aus diesem Grund die betroffenen Ortsteilvertretungen zu beteiligen.

Die Änderung der Anlage 3 (Kartenwerk) wird ebenfalls vorgeschlagen. Die Änderungen sind kaum wahrzunehmen, da der Maßstab der Karte sie kaum wieder zu geben vermag.  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.01.2018 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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02.01.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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09.01.2018 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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09.01.2018 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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09.01.2018 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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09.01.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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09.01.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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10.01.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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11.01.2018 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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11.01.2018 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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16.01.2018 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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16.01.2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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17.01.2018 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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17.01.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert (Anlage 1):

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und

-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

1.Bauleistungen (über  500 TEUR)

2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR)

3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR)

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).".

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.".

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock" komplett gestrichen:

-§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz

-§ 2 Abs. 1 Satz 1

-§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13.  Zeile sowie Spalte 2 11.  Zeile

-§ 5 Abs. 4 Ziffer 1

-§ 9 Abs. 1 Satz 1

-§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt..

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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18.01.2018 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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23.01.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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24.01.2018 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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30.01.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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30.01.2018 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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31.01.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, damit der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2610-04 (ÄA) von Matthias Siems
(für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt) im Ortsbeirat Stadtmitte behandelt werden kann
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

 

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07.03.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

1.Bauleistungen (über 500 TEUR),

2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR),

3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR).

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.“

 

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock“ komplett gestrichen:

-§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz,

-§ 2 Abs. 1 Satz 1,

-§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13. Zeile sowie Spalte 2 11. Zeile,

-§ 5 Abs. 4 Ziffer 1,

-§ 9 Abs. 1 Satz 1,

-§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2.

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt.

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2610:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 2 Abs. 4

Einwohnerinnen und Einwohner, Besitzer von Grundstücken sowie in Rostock ansässige Gewerbetreibende und Vereine können Fragen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Bürgerschaft, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister stellen. Zudem können sie Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Fragen zu Angelegen­heiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, dürfen nicht gestellt werden.
Das Gleiche gilt für Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Sitzung.
Schriftliche Anfragen, deren Beantwortung in der Fragestunde erwartet wird, sind spätestens sechs Arbeitstage vor der Sitzung einzureichen. Einwohnerinnen und Einwohner, die münd­liche Anfragen, Vorschläge oder Anregungen unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes bei der Präsidentin melden. Die Präsidentin kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war. Die Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

§ 5 Abs. 1 (Tabelle):

Ausschuss:

 

„Sozial- und Gesundheitsausschuss“ wird geändert in:

 

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

 

Aufgabengebiet:

Angelegenheiten des Sozial- und Gesundheitswesens, der Altenbetreuung,
der Seniorinnen und Senioren und der Migrantinnen und Migranten sowie
Behinderten- und Gleichstellungsfragen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

1.Bauleistungen (über 500 TEUR),

2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR),

3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR).

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.“

 

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock“ komplett gestrichen:

-§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz,

-§ 2 Abs. 1 Satz 1,

-§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13. Zeile sowie Spalte 2 11. Zeile,

-§ 5 Abs. 4 Ziffer 1,

-§ 9 Abs. 1 Satz 1,

-§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2.

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt.

 

 

Anlage:
Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einschließlich deren Anlagen 1 und 2 (werden nach Fertigstellung beigefügt)

 

 

 

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt