Beschlussvorlage - 2017/BV/2590

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als ehrenamtliche stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle West der Hansestadt Rostock wird Frau Sabine Hasse gewählt.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2015/BV/1089 vom 09.09.2015

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. 2015/BV/1089 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 09.09.2015 Frau Mandy Adeberg als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle West für die Amtsperiode 01.02.2016 – 31.01.2021 gewählt. Frau Adeberg hat aus beruflichen und familiären Gründen (hier Aufnahme eines Teilzeitstudiums) um Abberufung von der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson gebeten. Durch das Amtsgericht Rostock wurde dem Abberufungsersuchen von Frau Adeberg stattgegeben.

 

Folglich ist die vakante Position der stellvertretenden Schiedsperson in der Schiedsstelle West nunmehr neu zu besetzen. Insofern erfolgte am 09.11.2016 eine Ausschreibung über den Städtischen Anzeiger, die öffentliche Presse und das Internet. Hierauf gingen mehrere Bewerbungen ein. Mit den Bewerberinnen wurden unter Hinzuziehung der Vertreterin des Dachverbandes, der amtierenden Schiedsperson der Schiedsstelle West und des Leiters des Ortsamtes West entsprechende Eignungsgespräche geführt.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Frau Sabine Hasse (18057 Rostock) den Anforderungen an eine Schiedsperson gem. Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) entspricht. Sie besitzt die Eignung zur Ausübung des Schiedsamtes nach Persönlichkeit und Fähigkeiten und hat ihren Wohnsitz im Schiedsstellenbereich West.

 

Bevor Frau Hasse der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen wurde, erfolgte durch das Amtsgericht Rostock eine Prüfung der Bewerberin/des Bewerbers nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 SchstG M-V hinsichtlich gegebenenfalls vorliegender Ausschlussgründe. Mit Schreiben vom 06.02.2017 teilte der Direktor des Amtsgerichtes Rostock mit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

 

Folgende Besetzung der Schiedsstelle West wird nunmehr vorgeschlagen:

 

Schiedsperson                                          Herr Horst Greinert

stellvertretende Schiedsperson              Frau Sabine Hasse

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum aktuell beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

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Beschlüsse

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05.04.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen