Beschlussvorlage - 2017/BV/2577

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regelung zur Ausgestaltung der Finanzierung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII zu überarbeiten, so dass die neuen Förderungsleistungen (Anlage 1) zum 01. Mai 2017 in Kraft treten werden.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 II Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2016/AN/2005 der Bürgerschaft vom 12.10.2016

Nr. 2017/BV/2392 der Bürgerschaft vom 01.02.2017

Nr. 2017/BV/2507 der Bürgerschaft vom 01.03.2017

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag 2016/AN/2005 wurde die Verwaltung beauftragt,

 

  1. zu prüfen, ob die Vergütung der Tagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock noch angemessen ist,

 

  1. ggf. Vorschläge für eine zeitnahe Anpassung zu machen und diese der Bürgerschaft bis zum 01. November 2016 vorzulegen.

 


Zu 1.

 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweit verbindliche Regelung oder Empfehlung zur Höhe der Ausgestaltung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen. Diese liegen folglich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei den Kommunen.

 

Die derzeitigen Zahlungsmodalitäten sind festgelegt in der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen „Regelung zur Ausgestaltung der Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII in der Hansestadt Rostock“, welche am 01.01.2012 in Kraft trat.

 

Die Vergütung der Tagespflegepersonen für 40 h / Woche beruht damit auf den Entgelttabellen des TVöD aus dem Jahr 2011, auf Basis der Entgeltgruppe S 3, Stufe 1, zzgl. 25% für einen Betreuungsumfang von 50 h/ Woche.

 

Im Rahmen der beauftragten Prüfung der Angemessenheit der Vergütung der Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock wurde unter dem 24.10.2016 eine Anfrage an das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V zur Übersendung einer landesweiten Vergleichsübersicht zu den Vergütungen für Kindertagespflegepersonen gestellt. Ziel war es, über diesen externen Vergütungsvergleich festzustellen, ob die o. g. Vergütung von Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock noch angemessen ist. Eine Antwort seitens des Ministeriums blieb bis dato aus.

 

Daher wurde am 06.01.2017 eine Umfrage bei den Jugendämtern der weiteren Kommunen in M-V zu den dortigen Vergütungen für Kindertagespflegepersonen durchgeführt. Es wurden von vier Landkreisen und der kreisfreien Stadt Schwerin aktuelle Daten zur Verfügung gestellt (Anlage). In Auswertung der Vergleichswerte liegt die Hansestadt Rostock bereits mit der derzeitigen Vergütung der Tagespflegepersonen aus dem Jahr 2012 an oberster Stelle.

 

Daher wird die Vergütung der Kindertagespflegepersonen in Rostock als angemessen erachtet.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  50

 

Produkt:        

36102                                                       

 

Bezeichnung:

Tagespflege (§ 23 SGB VIII)

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

55510010/ Leistungen außerhalb von Ein-richtungen – Förde-rung Kindertages-betreuung

 

 

 

133.868,00 €

 

133.868,00 €


2018

55510010/ Leistungen außerhalb von Ein-richtungen – Förde-rung Kindertages-betreuung

 

 

200.552,00 €

 

200.552,00 €

2019

55510010/ Leistungen außerhalb von Ein-richtungen – Förde-rung Kindertages-betreuung

 

 

200.552,00 €

 

200.552,00 €

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein

 

 

 

 

 

Roland Methling 

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Beschlüsse

Erweitern

28.03.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.04.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen