Änderungsantrag - 2016/BV/2258-30 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Maßnahme 2017/2.09 „Gewinnabführung – Rostock Port GmbH (TH 12)“  wird gestrichen.

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Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund, dass der Gesellschafter – das Land MV – eine Gewinnabführung nicht mitträgt, ist die Maßnahme zu streichen.

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Beschlüsse

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01.03.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen