Stellungnahme - 2017/AN/2488-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Mit Antrag 2017/AN/2488 der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. wird beabsichtigt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich im Verwaltungsrat der OSPA dafür einzusetzen, dass durch die Sparkasse wieder ein kostenfreies Girokonto angeboten wird.

 

Das kostenfreie Girokonto soll ohne das Anfallen von Kontoführungsgebühren und von Bargeldabhebung- sowie Überweisungsgebühren, soweit diese Handlungen an Automaten der OSPA vorgenommen werden, betrieben werden können.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die seit Oktober 2016 eingeführten Kontoführungskosten nur auf das neue Onlinekonto beziehen, das bereits über 750 Kunden abgeschlossen haben. Der Bestand des bisherigen kostenlosen Onlinekonto’s wird davon nicht berührt.

 

Entgegen der öffentlichen Diskussion, dass dabei gering verdienende Kunden und Rentner unverhältnismäßig belastet werden, nutzt gerade diese Kundenklientel in äußerst geringem Maße das Online-Konto. Diese Aussage wurde von der OSPA detailliert analysiert.

 

Abschließend wird auf die Informationsveranstaltung am 20.02.2017 der OSPA mit den Fraktionsvorsitzenden hingewiesen. In dieser Veranstaltung haben die Vertreter der OSPA ausführliche Erläuterungen gegeben und auf Fragen der Fraktionen klarstellend geantwortet.

 

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird nochmals ausgeführt, dass Sparkassen selbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft mit der Aufgabe sind, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche ihres Geschäftsgebietes sicherzustellen.

 

 

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt in § 156 Abs. 7, dass die Gemeinden, Ämter und Landkreise ihren Vertreterinnen und Vertretern in der Verbandsversammlung u.a. bezogen auf die Beratung zum Jahresabschluss und zur Entlastung des Verbandsvorstehers Weisungen erteilen können. Jedoch besteht seitens des Sparkassenzweckverbandes der OSPA kein Weisungs- bzw. Durchgriffsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat als Organ der OSPA (§ 14 Abs. 2 Sparkassengesetz M-V).

 

Da es sich bei der OSPA um keine Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaft der Hansestadt Rostock handelt, besteht ebenfalls seitens der Bürgerschaft kein Weisungs- bzw. Durchgriffsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat, bestehend aus 5 Vertretern der Hansestadt Rostock, 5 Vertretern des Landkreises Rostock und 5 Beschäftigten der OSPA. Nur den Mitgliedern des Verwaltungsrates obliegt es, die erforderlichen mehrheitlichen Gremienbeschlüsse zu bestimmten Sachthemen herbeizuführen. Die Preispolitik der OSPA gehört jedoch nicht dazu. Die Produkt- und Preispolitik liegt allein in der Entscheidungskompetenz des Vorstandes.

 

Aus vorgenannten Gründen kann dem o.g. Antrag nicht zugestimmt werden. 

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in Vertretung

 

 

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Beschlüsse

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01.03.2017 - Bürgerschaft - vertagt

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10.05.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben