Beschlussvorlage - 2017/BV/2523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 97.518,83 EUR im Ergebnishaushalt 2016 zur Bildung der Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren wird erteilt.

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Produkt 11401 - Verwaltungsan-gelegenheiten Konto 56210040 - Ausgleich Mietausfall KOE.

 

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Beschlussvorschriften:               § 6 Abs. 4 Hauptsatzung HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock ist an zahlreichen Gerichtsverfahren beteiligt. 2016 sind im Rechtsamt für 146 anhängige Gerichtsverfahren Rückstellungen in Höhe von 466.721,30 EUR für die voraussichtlichen Prozesskosten zu bilden. Die Rückstellungen für Streitwerte werden in den jeweiligen Fachämtern gebildet.

 

Aus dem Produktsachkonto 11900.56251010 – Vergütung einschließlich Reisekosten an Sachverständige werden sowohl die laufenden Gerichtskosten als auch die Rückstellungen für die anhängigen Verfahren bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

30

Rechtsamt

Produkt

11900

Recht

 

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56251010

Vergütung einschließlich Reisekosten an Sachverständige

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

261.155

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

         0

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

97.518,83

0,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

358.673,83

0,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

unabweisbar:

 

Bei der Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO handelt es sich um eine Pflichtrückstellung, die zwingend in dem Haushaltsjahr zu bilden ist, wo der Grund wirtschaftlich entstanden (also das Verfahren anhängig geworden) ist.

unvorhersehbar:

Eine Planung der Zuführungsbeträge zur Rückstellung ist aufgrund der häufig schwankenden Anzahl sowie der Höhe der Streitwerte der jährlich neu anhängig gewordenen Gerichtsverfahren nicht möglich.

 

Übersicht über anhängige Gerichtsverfahren mit Prozessrisiko:

 

Datum

Anzahl der an-hängigen Gerichtsverfahren

Anzahl der neuen Verfahren

Zuführung zur Rückstellung

Auflösung aus der

Rückstellung

Bestand

31.12.2013

 523

155

295.212,38

0

1.030.230,38

31.12.2014

 571

148

298.899,36

183.264,87

1.045.785,30

31.12.2015

 599

124

188.503,60

162.157,45

963.246,06

31.12.2016

 662

146

466.721,30

195.444,33

1.129.046,13

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

10

Hauptamt

Produkt

11401

Verwaltungsangelegenheiten

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56210040

Ausgleich Mietausfall KOE

Finanzhaushalt

     

     

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

499.300,00

     

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

0

     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

0

     

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

499.300,00

     

als Deckungsquelle eingesetzt

 

  97.518,83

     

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Die geplanten Mittel wurden 2016 nicht kassenwirksam und können entsprechend der Bewilligung als Deckung der Mehraufwendungen zur Bildung von Rückstellungen eingesetzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              30 Rechtsamt

Produkt:               11900

 

HH-Jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2015

 

 

 

56251010

Vergütung einschließlich Reisekosten an Sachverständige

 

 

 

 

 

 

97.518,83

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: nein

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.03.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.04.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen