Änderungsantrag - 2016/BV/2258-27 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme „Anpassung der Grundsteuer B“ (sh. 2016/BV/2258-01-NB, Maßnahme 2017/2.07, Seite 23) in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 gestrichen werden kann.
Das Prüfergebnis ist spätestens zur letzten Sitzung der Bürgerschaft vor der Sommerpause 2018 vorzulegen.

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Sachverhalt:

Die Maßnahme 2017/2.07 „Anpassung Grundsteuer B“ bleibt im aktuellen Haushalts-sicherungskonzept bestehen.
Der Prüfauftrag wird dem Haushaltssicherungskonzept 2017 angefügt.

Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung, die auch für die kommenden Jahre prognostiziert wird, sollte die Verwaltung im ersten Halbjahr 2018 prüfen, ob die Maßnahme der Erhöhung der Grundsteuer B im Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2021 aufrecht erhalten werden muss. Aufgrund der gegenwärtigen Erfordernisse der Rechtsaufsicht erscheint die Maßnahme aktuell erforderlich, um die vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Aussicht gestellten Konsolidierungshilfen in Höhe von ca. 17 Millionen Euro in Anspruch nehmen zu können.

 

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.02.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.03.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen