Beschlussvorlage - 2017/BV/2516
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bildung eines Biestow-Beirates - Terminverlängerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.02.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.03.2017
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2017/AN/2322 der Bürgerschaft vom 01.02.2017
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss Nr. 2016/AN/2322 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „zur Bürgerschaftssitzung am 01.03.2017 einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen, der folgende Punkte umfasst:
- Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat,
- Vorschlag für einen Zeitplan für die Arbeit des Beirates,
- Vorschlag für die Finanzierung der Arbeit des Beirates und erforderlicher Studien u. ä.“
Die Umsetzung dieses Beschlusses ist praktisch nicht möglich, da bei entsprechender Behandlung der Vorlage in den betroffenen Ortsbeiräten Biestow, Südstadt und Gartenstadt sowie mindestens im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung eine Entscheidung der Bürgerschaft selbst bei kurzfristigster Abgabe der Beschlussvorlage frühestens in der Aprilsitzung möglich wäre.
Sinnvoll erscheint jedoch die bereits mit der Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09 (Nr. 2016/AN/2322-01 (SN)) vorgeschlagene Beteiligung der Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte bei der Erarbeitung der Geschäftsordnung.
Dieser Prozess ist bereits mit einer ersten gemeinsamen Besprechung am 29.11.2016 durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft eingeleitet worden und soll am 27.02.2017 mit demselben Teilnehmerkreis fortgesetzt werden.
Deshalb ist eine Terminverschiebung mindestens bis zur Junisitzung 2017 notwendig, da die Qualität der Arbeit des Beirates nicht unwesentlich durch Besetzung, Geschäftsordnung und andere organisatorisch notwendige Vorarbeiten gewährleistet werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
in Vertretung