Änderungsantrag - 2016/BV/2258-24 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- am 15.02.2017 zurückgezogen und durch Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2258-27 (ÄA) ersetzt

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme „Anpassung der Grundsteuer B“ (sh. 2016/BV/2258-01-NB, Maßnahme 2017/2.07, Seite 23)
im Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2021 gestrichen werden kann. Das Prüfergebnis ist spätestens zur letzten Sitzung der Bürgerschaft vor der Sommerpause 2018 vorzulegen.

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Sachverhalt:

Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung, die auch für die kommenden Jahre prognostiziert wird, sollte die Verwaltung im ersten Halbjahr 2018 prüfen, ob die Maßnahme der Erhöhung der Grundsteuer B im Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2021 aufrecht erhalten werden muss. Aufgrund der gegenwärtigen Erfordernisse der Rechtsaufsicht erscheint die Maßnahme aktuell erforderlich, um die vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Aussicht gestellten Konsolidierungshilfen in Höhe von ca. 17 Millionen Euro in Anspruch nehmen zu können.

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

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14.02.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen