Beschlussvorlage - 2017/BV/2506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes inkl. Werbeanlage an der Westfassade und 16 Stellplätzen (1. BA)“ im B-Plan Nr. 13.GE.93 „Gewerbegebiet Osthafen“, Rostock, Stangenland 4, Az.: 03240-16, wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

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Roland Methling 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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21.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen