Stellungnahme - 2017/AN/2461-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung begrüßt den Antrag zur Durchführung einer Lebenswelt- und Sozialraumanalyse in der Hansestadt Rostock  nach einem längsten Zeitraum von 5 Jahren.

Die Kooperation mit der Universität Rostock kann über die bereits im Oktober 2016 fortgeschriebene Vereinbarung realisiert werden. Das Thema „Lebenswelt- und Sozialraumanalyse“ wird auf dieser Grundlage als Schwerpunkt in die zu erarbeitenden Jahrespläne aufgenommen.

 

 

Fachliche Begründung

 

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, die Bedarfe junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Wünsche, Bedürfnisse und Interessen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. (vgl. SGB VIII § 80, Abs. 2)

 

Entsprechend dem Rahmenkonzept für eine integrierte Jugendhilfeplanung in der Hansestadt Rostock stellen Sozialraumanalysen die wesentliche Grundlage für sozialraumorientierte Planungen dar. Im Rahmen der Lebenswelt- und Sozialraumanalyse erfolgt sowohl eine direkte als auch eine indirekte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

 

Die Lebenswelt- und Sozialraumanalyse ist in ihrer Konzeption, Durchführung und den ermittelten Ergebnissen ein Ausdruck der beschlossenen „Ziele der Jugendhilfe der Hansestadt Rostock 2016 - 2020“ und der Beteiligung am Bundesprogramm „jugendgerechte Kommune“.

 

Die Anbindung an das Methodenrepertoire der „Lebenswelt- und Sozialraumanalyse 2014“ erscheint fachlich sinnvoll, um längerfristige Erkenntnisse und Veränderungen wahrnehmen zu können, Ableitungen zu treffen und diese der Praxis zur Verfügung zu stellen.

 

 

Hinweise und fiskalische Auswirkungen

 

Die Verwaltung empfiehlt die turnusmäßige Wiederholung der Lebenswelt- und Sozialraumanalyse in der Hansestadt Rostock im Abstand von 5 Jahren. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Durchführung von Regionalkonferenzen zur Auswertung und Umset-zung der dargestellten Themen und Handlungsempfehlungen als zwingend erforderlich gesehen.

 

Die Verwaltung sieht eine notwendige Verbindung zum neu entwickelten Moderations-leitfaden für Gremien, in denen die Lebenswelt- und Sozialraumanalyse integraler und wiederkehrender Moment ist.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erstellung der Lebenswelt- und Sozialraumanalysen und sich daraus ergebende Fachveranstaltungen werden in den entsprechenden Haushaltsjahren durch die Verwaltung geplant.

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

 

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2017 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben