Stellungnahme - 2016/BV/2258-23 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2016/BV/2258-20 (ÄA) wird beabsichtigt, die Konsolidierungsmaßnahmen 2017/2.09 - Anpassung der Grundsteuer B - zu streichen. Als Deckungsquelle wird der Vorschlag unterbreitet, eine neue Konsolidierungsmaßnahme aufzunehmen, welche den hier geplanten Zielbetrag mit einer höheren Zuweisung aus dem Finanzausgleichgesetz ersetzt werden soll.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Dem vorgenannten Änderungsantrag ist nicht zu entnehmen, woraus höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz zu erwarten sind. Bezieht sich der Antragsteller auf die Konsolidierungsmaßnahme 2017/2.05 – Erhöhung der Erträge/Einzahlungen durch Einwohnerzuwachs wäre hier zu erwähnen, dass die durch diese Konsolidierungsmaßnahme zu erwartenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen bereits zu Konsolidierungszwecke verwendet werden sollen.

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Beschlüsse

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14.02.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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16.02.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben