Änderungsantrag - 2016/BV/2244-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

4. Für die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen in Dauerwohnungen wird grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes gewährt.
Die Abwägung und die Begründung werden an den entsprechenden Punkten geändert.

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt