Änderungsantrag - 2016/BV/2244-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

4. Die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen
in Dauerwohnungen hat bis zum 01.02.2020 zu erfolgen.

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen