Stellungnahme - 2016/BV/2258-14 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2016/BV/2258-10 (ÄA) wird beabsichtigt, die Konsolidierungsmaßnahmen 2.09 - Gewinnabführung - Rostock Port GmbH - ersatzlos zu streichen.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Jahr 2014 haben sich die Gesellschafter der Rostock Port GmbH im Rahmen der Mediation am 17.02.2014 dahingehend geeinigt, dass auf eine Gewinnausschüttung für die Jahre 2012 und 2013 verzichtet wird.

Mit den im Unternehmen verbleibenden finanziellen Mitteln ist es der Geschäftsführung gelungen, den Seehafen Rostock zu einem der wichtigsten Häfen des Nordens zu etablieren.

Aus diesem Grund hatte die Hansestadt Rostock bisher auf Abführungen an den städtischen Haushalt verzichtet.

Mit Abschluss des Wirtschaftsjahres 2016 hat die Rostock Port GmbH das geplante Jahresergebnis in Höhe von 4.905,0 TEUR voraussichtlich mit ca. 5.000 TEUR übererfüllt. Unter Berücksichtigung dieser sehr positiven Entwicklung sowie unter Beachtung des § 75 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung wurde eine teilweise Ausschüttung des Gewinns in Höhe von 2.500 TEUR für das Jahr 2015 und ca. 3.000 TEUR für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 in das aktuelle Haushaltssicherungskonzept aufgenommen. Diese geplanten Ausschüttungen wurden unter Beachtung der langfristigen Sicherstellung der investiven Infrastrukturthemen bei der Rostock Port GmbH ermittelt.

 

Würde eine abschließende Einigung mit dem Mitgesellschafter vorliegen, wären die Zielbeträge zur geplanten Gewinnausschüttung bereits im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt worden.

Ausgehend vom Rechtsgutachten der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die Forderung der Verwaltung hinsichtlich einer Gewinnausschüttung der Rostock Port GmbH an den städtischen Haushalt konform mit der Kommunalverfassung M-V.

 

 

 

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme 2016/BV/2258-13 (SN) hingewiesen.

 

 

Aus vorgenannten Gründen ist die ersatzlose Streichung dieser Konsolidierungsmaßnahmen abzulehnen.

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Roland Methling

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - vertagt

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14.02.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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16.02.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben