Änderungsantrag - 2016/BV/2264-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um das folgende Planungsziel ergänzt:

 

Dem Schutz des Hoppenhof-Solls ist höchste Priorität beizumessen.

Unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes sind diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die umliegenden Flächen sind vorrangig für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln.

 

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Sachverhalt:

 

Der Änderungsantrag 04 des Ortsbeirates Biestow, der das im Beschlussvorschlag benannte Ziel verfolgt, verwendete irrtümlich den Begriff der Baufreiheit für das Gebiet. Baufreiheit bedeutet jedoch das Gegenteil, nämlich das grundgesetzlich geschützte Recht des Eigentümers zur baulichen Nutzung seines Grund und Bodens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen