Stellungnahme - 2017/AN/2440-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Auf Beschluss der Bürgerschaft (2016/BV/1992) wurde im Jahr 2016 Geld an die Träger von Kindertagesstätten ausgereicht, um Integrationsprojekte durchzuführen und integrationsbedingte Mehrbedarfe abzudecken. Für diese Aufgabe wurden 504.874,40 € eingesetzt. Die Mittel wurden in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund ausgereicht. Nach Prüfung wird beabsichtigt, diese Maßnahme im Jahr 2017 fortzuführen und erneut auf die Mittel aus dem Betreuungsgeld zurückzugreifen. Dem Verwendungszweck des Zuweisungsvertrages wäre einwandfrei entsprochen.

 

Darüber hinaus ist derzeit beispielsweise beabsichtigt, die Umsetzung von Erweiterungsbauten und Neubauten von Kindertagesstätten zu unterstützen und somit kostendämpfend zu wirken. Auch hier werden die Vorgaben des Zuwendungsgebers erfüllt.

Eine Beschlussvorlage über die geplante Verwendung der Mittel aus dem Betreuungsgeld für das Jahr 2017 wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet.

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - überwiesen

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21.02.2017 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.03.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben