Beschlussvorlage - 2017/BV/2428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt neun Vertreter in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (2) in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung des Landes M-V

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH 100 %.

 

Nach dem Kauf der Gesellschaftsanteile der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH von der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH und der Bremer Gesellschaft stehen der Hansestadt Rostock 9 Aufsichtsratsmandate zu.

 

Mit Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zum 01.02.2017 hat die Vorsitzende der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, Frau Dr. Sybille Bachmann, mit Hinweis auf § 24 Abs. 8 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft die Neuwahl des Aufsichtsrates der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH beantragt.

 

Im Teil I Punkt 2.2.5 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in den Gesellschaften wahrnehmen darf.

 


Durch die Bürgerschaft sind 9 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zu benennen. 

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in Vertretung 

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01.02.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen