Beschlussvorlage - 2017/BV/2428
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter der Hansestadt Rostock für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.01.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.02.2017
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Beschlussvorschriften:
§ 71 (2) in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung des Landes M-V
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH 100 %.
Nach dem Kauf der Gesellschaftsanteile der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH von der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH und der Bremer Gesellschaft stehen der Hansestadt Rostock 9 Aufsichtsratsmandate zu.
Mit Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zum 01.02.2017 hat die Vorsitzende der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, Frau Dr. Sybille Bachmann, mit Hinweis auf § 24 Abs. 8 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft die Neuwahl des Aufsichtsrates der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH beantragt.
Im Teil I Punkt 2.2.5 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in den Gesellschaften wahrnehmen darf.
Durch die Bürgerschaft sind 9 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zu benennen.