Beschlussvorlage - 2017/BV/2424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) in Verbindung mit  § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Gesellschaftsvertrag der IGA Rostock 2003 GmbH vom 12.12.2016

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der IGA Rostock 2003 GmbH unmittelbar 100% Geschäftsanteile.

 

Der § 9 des Gesellschaftsvertrages vom 12.12.2016 regelt im Folgenden:

 

              „Der Aufsichtsrat hat 7 Mitglieder.“

 

Mit Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH zum 01.02.2017 hat die Vorsitzende der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, Frau Dr. Sybille Bachmann, mit Hinweis auf § 24 Abs. 8 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft die Neuwahl des Aufsichtsrates der IGA Rostock 2003 beantragt

 

Im Teil I Punkt 2.2.5 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in den Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 7 Mitglieder für den Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH zu benennen.

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01.02.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen