Beschlussvorlage - 2017/BV/2406

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unbefristete Anerkennung des fambeKi e. V. als Träger der freien Jugendhilfe.

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:-

 

 

Sachverhalt:

Der fambeKi e. V. kann als Träger der freien Jugendhilfe nach den „Richtlinien des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Rostock für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe“ in der 3. geänderten Fassung vom 28.02 1998 im Sinne des § 75 SGB VIII anerkannt werden.

 

Der entsprechende Antrag des fambeKi e. V. ist im Amt für Jugend, Soziales und Asyl eingegangen und geprüft worden. Im Ergebnis kann die Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Voraussetzungen bescheinigt werden.

 

Der fambeKi e. V. ist unter der Nummer VR 10272 beim Amtsgericht Rostock eingetragen und hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock, Platz der Freundschaft 1, 18059 Rostock.

 

Das Ziel entsprechend der Satzung ist:

-          Förderung der Jugendhilfe.

 

Der fambeKi e. V. ist seit Februar 2013 im Bereich der Vertretungsmöglichkeit bei Ausfall der Tagespflegeperson für das Amt für Jugend, Soziales und Asyl in Rostock tätig. Der Verein leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe.

 

Laut § 23 Abs. 4 SGB VIII hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Ausfall-zeiten der Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.

Dadurch ist das Amt für Jugend, Soziales und Asyl in die Pflicht genommen, nicht nur in einem Notfall eine Ersatzbetreuung der Kinder zu organisieren, sondern Vertretungs-lösungen in Form eines Vertretungssystems vorzuhalten, d. h., noch bevor eine konkrete Notsituation eintritt.

 

Im Rahmen des Aktionsprogrammes 2 des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung startete im Oktober 2012 das Modellprojekt TapVer (Tagespflege und Vereinbarkeit).

 

Um den Anspruch auf Vertretung gem. § 23 Abs. 4 SGB VIII sicherzustellen, wurde nach Ablauf des Modellprojektes TabVer im Februar 2015 eine Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe der Hansestadt Rostock und dem Verein fambeKi e. V. (familienfreundliche betriebliche Kinderbetreuung) vorerst für ein Jahr und danach für weitere 2 Jahre abgeschlossen.

 

Ziel der Vereinbarung ist es, im Fall der Erkrankung einer Tagespflegeperson, die Förderung der Tagespflegekinder gemäß § 22 SGB VIII zu übernehmen. Die Vertretung wird bei Bedarf für alle Tagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock angeboten. Die Vertretung erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen dem fambeKi e. V. mit der jeweiligen Tagespflegeperson. Voraussetzung für die Betreuung durch den fambeKi e. V. ist eine schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten.

 

Der örtliche Träger der Jugendhilfe finanziert 4 Vollzeitstellen und einen Anteil von 0,5 Vollzeitstellen für die Koordinierung und Verwaltung der Vertretungspersonen. Die Vertretungspersonen sind angestellt beim fambeKi e. V.

 

Durch den Einsatz der Vertretungspersonen bei Ausfall der Tagespflegeperson konnte der Betreuungsausfall für die Eltern deutlich reduziert werden und die Betreuung für die Kinder in der gewohnten Umgebung mit den gewohnten Abläufen stattfinden.

 

Es handelt sich um ein gut gelungenes Vertretungsmodell zur Absicherung von Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock. Zwischen dem fambeKi e. V. und dem Träger der örtlichen Jugendhilfe erfolgt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.

 

Der Verein ist somit im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und trägt zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen bei. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:-

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.02.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen