Beschlussvorlage - 2017/BV/2405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unbefristete Anerkennung des elements. Bildung und Kultur in der Einen Welt e. V. als Träger der freien Jugendhilfe.

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Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:-

 

 

Sachverhalt:

Der elements. Bildung und Kultur in der Einen Welt e. V. kann als Träger der freien Jugendhilfe nach den „Richtlinien des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Rostock für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe“ in der 3. geänderten Fassung vom 28.02.1998 im Sinne des § 75 SGB VIII anerkannt werden.

 

Der entsprechende Antrag des elements. Bildung und Kultur in der Einen Welt e. V. ist im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt Rostock eingegangen und geprüft worden. Im Ergebnis kann die Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bescheinigt werden.

 

Der elements. Bildung und Kultur in der Einen Welt e.V. ist unter der Nummer VR 10167 beim Amtsgericht Rostock eingetragen und hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock, Kurt- Schumacher-Ring 86, 18147 Rostock.

 

Das Ziel entsprechend der Satzung ist:

-          Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

 

Mit seinen Angeboten leistet der Verein einen wesentlichen Beitrag im Leistungsbereich der Jugendarbeit nach §§ 1 und 11 SGB VIII. Der Satzungszweck wird mittels eigenorganisierter Bildungsveranstaltungen sowie intensiver Mitarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erreicht. Die Angebotspalette wird so gestaltet, dass die Projekte regional und überregional angeboten werden.

 

In der grundsätzlichen Ausrichtung des Vereins orientiert sich die Projektarbeit an den Inhalten der §§ 1 und 11 SGB VIII und setzt den Schwerpunkt auf die außerschulische Bildung. Die Projekte setzen an den Interessen von jungen Menschen an und fördern den Gedanken eines interkulturellen Miteinanders.

 

Unter diesen Aspekten ist der Verein im Sinne der gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII tätig und trägt somit zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen bei. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:-

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen