Stellungnahme - 2016/AN/2356-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Derzeit können in der Hansestadt Rostock alle MigrantInnen untergebracht werden. Dies geschieht häufig in Gemeinschaftsunterkünften. Obdachlosigkeit kann so vermieden werden.

 

Die meisten anerkannten AsylbewerberInnen sind Kunden des Hanse-Jobcenters und beziehen Leistungen nach dem SGB II. Formal sind sie selbst für die Suche nach Wohnraum zuständig. Der Markt kann den Bedarf an geeignetem Wohnraum derzeit nicht befriedigen.

 

Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollte auch aus Gründen der Integration keine dauerhafte Lösung sein.

 

Der Betrieb von Wohnheimen wird durch die Verwaltung nicht als originäre Aufgabe der Hansestadt gesehen.

 

Haushaltssicherungskonzept:

Keine Verbindung zum HaSiKo

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben