Nachtrag Beschlussvorlage - 2016/BV/1953-02 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt wird ergänzt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 i.V. mit § 43 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschl.-Nr. 2015/BV/1066 vom 09.09.2016

 

Sachverhalt:

Auf Grund signalisierter Informationsbedarfe der Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung und der Mitglieder des Finanzausschusses vom 01.12.2016 werden klarstellend zum beabsichtigten Rechtsgeschäft nachfolgende Textpassagen korrigiert:

 

2016/BV/1953-01 (NB) – 2. Absatz 2. Satz:

alt:

Da für dieses Rechtsgeschäft unterschiedliche Gremienbeschlüsse für den Eigenbetrieb und für die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zuständig sind, ist zusätzlich zur Zustimmung des Betriebsausschusses zum Verkauf der Immobilie HanseMesse die Zustimmung der Bürgerschaft einzuholen.

 

neu:

Da für dieses Rechtsgeschäft unterschiedliche Gremienbeschlüsse für den Eigenbetrieb und für die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zuständig sind, ist zusätzlich zur Zustimmung des Betriebsausschusses zum Verkauf der Immobilie HanseMesse durch den Eigenbetrieb die Zustimmung der Bürgerschaft zum Kauf der HanseMesse durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH einzuholen.

 

 

 

2016/BV/1953-01 (NB) – letzter Satz:

alt:

Die vorstehenden Erläuterungen begründen die Notwendigkeit einer Entscheidung der Bürgerschaft zum Verkauf der Immobilie HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadtteilgesellschaft mbH am 07.12.2016.

 

neu:

Die vorstehenden Erläuterungen begründen die Notwendigkeit einer Entscheidung der Bürgerschaft zum Kauf der Immobilie HanseMesse durch die Rostocker Messe- und Stadtteilgesellschaft mbH am 07.12.2016.

 

Nach Zustimmung der Bürgerschaft zum Verkauf der Immobilie HanseMesse durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung und gleichermaßen dem Kauf durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH erfolgt seitens der städtischen Gesellschaft eine Ausschreibung zum notwendigen Darlehen.

Nach derzeitigem Arbeitsstand wird beabsichtigt, eine Stützungserklärung seitens der Hansestadt Rostock gegenüber dem Kreditgeber abzugeben. Diese wird keine über das Gesellschaftsverhältnis Hansestadt Rostock/Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH  hinausgehende Erklärungen der Hansestadt Rostock beinhalten und trägt demnach auch nicht den Charakter einer Bürgschaft bzw. harten Patronatserklärung. Die Verwaltung steht diesbezüglich derzeit in engem Kontakt mit der Rechtsaufsichtsbehörde. 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen