Änderungsantrag - 2016/BV/2079-26 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2015/AN/1160 die geplanten Mittel für die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße im Rahmen des Nachtrages zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2017  100.000 €  und in die mittelfristige Finanzplanung die restlichen Kosten einzustellen.

Deckungsquelle:

Deckung  TH 62 Kataster,Vermesseungs- und Liegenschaftsamt, Produkt 11402 Liegenschaften, sonstige lfd. Erträge ( Band III, Seite 363, laufende Nr. 9)

Der Ansatz 2017 wird von 5.011.100 € auf 5.111.100 € erhöht. In der Investitionübersicht Band III, Seite 367 werden die Einzahlungen für Sachanlagen (laufende Nr. 11) dementsprechend von 5.000.000 € auf 5.100.000 € erhöht. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2017 bzw. die Investitionsplanungen sind entsprechend anzupassen.

 

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:        Nr. 2015/AN/1160 vom 20.01.2016

 

 

Sachverhalt:

 

Die Einordnung der Maßnahme erfolgte nicht für die durch die Bürgerschaft beschlossenen Zeiträume im Haushaltsentwurf 2017.

 

Die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße ist lange geplant und wurde mehrmals zu Gunsten anderer Vorhaben wieder aus den laufenden Haushalten gestrichen.

 

Die Bürgerschaft hat am 20.01.2016 beschlossen, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen, wobei die Planung für das Haushaltsjahr 2017 und die Ausführung für das Haushaltsjahr 2018 vorzusehen ist.

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen