Stellungnahme - 2016/BV/2079-25 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Kleininvestitionen zur Energieeinsparung an den  KOE  in Höhe von 200.000 EUR

Der Änderungsantrag ist unkonkret, da es sich bei den aufgeführten Maßnahmen nach Prüfung im Einzelfall nicht nur um Investitionen sondern auch um Aufwand handeln kann, die der Verwaltungstätigkeit zuzuordnen wären. Der Deckungsvorschlag einer investiven Einzahlung aus den Verkaufserlösen von unbebauten Grundstücken der HRO wäre in diesen Fällen nicht möglich.

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben