Beschlussvorlage - 2016/BV/2350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt im Rahmen der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 und für den Prognosezeitraum 2020/2021 bis 2025/2026 (Beschluss Nr. 2016/BV/1784) die Umsetzung einer schulorganisatorischen Maßnahme wie folgt:

 

1. Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Schule am Alten Markt“ zum 31.07.2017,

 

2. Errichtung einer Grundschule mit eigenständigen Klassen für den Förderschwerpunkt Sprache zum 01.08.2017.

 

Der Beschlussinhalt unterliegt gemäß § 108 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

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Beschlussvorschriften:

 

-              § 22 Abs. 3 KV M-V in der aktuell gültigen Fassung

-              §107/108 SchulG M-V in der aktuell gültigen Fassung

-              SEPVO M-V vom 16. September 2014 in der aktuell gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2016/BV/1784 der Bürgerschaft vom 06.07.2016

 

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der mit Schreiben vom 21.07.2016 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V genehmigten 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 (2016/BV/1784) wurde die Schulartänderung der „Schule am Alten Markt“ - Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache -, Alter Markt 1 zu einer Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache am Standort Alter Markt 1 beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 03.08.2016 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (siehe Anlage) wurde der Hansestadt Rostock mitgeteilt, dass die Organisationsänderung nicht wie vorgesehen zum Schuljahresbeginn 2016/17 erfolgt, sondern auf den Schuljahresbeginn 2017/18 verschoben wird. Darüber hinaus liegt der Organisationsänderung die Notwendigkeit der Aufhebung der bisherigen Schulart und die Neuerrichtung der künftigen Schulart zugrunde.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

kein Bezug

 

 

 

Roland Methling 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.01.2017 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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18.01.2017 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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01.02.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen